Die Rechtsetzungsbegleitung, mit der die beiden Fachbereiche Rechtsetzungsbegleitung des Bundesamtes für Justiz beauftragt sind, leistet einen Beitrag zur materiellen und formellen Qualität von Rechtserlassen. Diese Aufgabe besteht darin:
- legistisches Know-how für die Bundesverwaltung und das Parlament anzubieten;
- anlässlich der Ausarbeitung von Bundeserlassen über die Einhaltung des übergeordneten Rechts zu wachen;
- mit den für Gesetzgebungsprojekte federführenden Ämtern zusammenzuarbeiten mittels Beantwortung von Fragen, Teilnahme an Arbeitsgruppen für Gesetzgebungsprojekte, Stellungnahmen im Rahmen der Ämterkonsultation, die auf Probleme der Gesetz- und Verfassungsmässigkeit hinweisen und im Rahmen des Möglichen alternative Lösungsvorschläge machen;
- die federführenden Ämter in den parlamentarischen Kommissionen zu begleiten;
- parlamentarische Kommissionen, die auf Grund einer parlamentarischen Initiative mit der Ausarbeitung eines Gesetzgebungsentwurfs beschäftigt sind, zu unterstützen;
- mit den Linguisten der Bundeskanzlei an der Koredaktion von Gesetzgebungsentwürfen und an der Redaktion von Verordnungsentwürfen teilzunehmen;
- auf Anfrage von Ämtern, Departementen oder des Parlaments Rechtsgutachten zu Fragen der Gesetz- und Verfassungsmässigkeit von Erlassentwürfen zu verfassen;
- das "juristische Gewissen" des EJPD und des Bundesrates anlässlich von Mitberichtsverfahren zu Rechtserlassen zu vertreten.
Letzte Änderung 22.04.2021