Die Teilnahme an Schengen/Dublin wird im Übrigen von einer Reihe weiterer Instrumente flankiert, im Rahmen derer die Schweiz die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit der EU auf dem Gebiet der Justiz-, Sicherheits- und Migrationspolitik vertieft.
Beispiele:
Europol
Die Aufgabe der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) ist es, die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten bei der Vorbeugung und Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität und anderen Formen schwerer Kriminalität zu unterstützen und zu verstärken. Europol ist dann zuständig, wenn zwei oder mehr Mitgliedstaaten betroffen sind und ein gemeinsames Vorgehen nötig wird. Europol hat folgende Hauptaufgaben:
- Informationen sammeln, speichern, verarbeiten, analysieren und austauschen;
- die Mitgliedstaaten über die in Erfahrung gebrachten Zusammenhänge von Straftaten unterrichten, die sie betreffen;
- Mitgliedstaaten bei Ermittlungen helfen und mit Erkenntnissen und Analysen unterstützen;
- die Mitgliedstaaten um die Einleitung, Durchführung oder Koordinierung von Ermittlungen in bestimmten Fällen ersuchen und die Einsetzung gemeinsamer Ermittlungsgruppen empfehlen;
- Bewertungen der Bedrohungslage und andere Berichte erstellen.
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Abkommen vom 24. September 2004 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Europäischen Polizeiamt
(SR 0.362.2)
Erweiterung der erfassten Kriminalitätsbereiche durch: -
Briefwechsel vom 7. März 2006/22. November 2007 zwischen der Schweiz und dem Europäischen Polizeiamt Europol
(SR 0.362.21)
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Briefwechsel vom vom 19. Dezember 2017/1. Oktober 2018 zwischen der Schweiz und dem Europäischen Polizeiamt Europol
(SR 0.362.22)
Eurojust
Aufgabe von Eurojust ist die Steigerung der Effizienz der Arbeit der nationalen Ermittlungs- und Vollzugsbehörden bei der Verfolgung schwerer grenzüberschreitender und organisierter Kriminalität, damit Straftäter schnell und erfolgreich vor Gericht gestellt werden können.
EASO/EUAA
Das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (European Asylum Support Office, EASO) unterstützt die beteiligten Staaten auf Ebene der praktischen Zusammenarbeit in Asylfragen, indem es z. B. den Austausch von "Best Practices" im Asylverfahren fördert, gemeinsame Schulungen für die nationalen Behörden organisiert und den Austausch von Informationen zu Herkunftsländern (Country of Origin Information, COI) unter den beteiligten Staaten koordiniert. Darüber hinaus unterstützt EASO auch und gerade Staaten, deren Asyl- und Aufnahmesysteme infolge einer hohen Anzahl von Asylgesuchen besonderem Druck ausgesetzt sind. So kann EASO temporär Asyl-Unterstützungsteams in die betroffenen Staaten entsenden, welche technische und operative Hilfe zugunsten der örtlichen Behörden leisten.
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Vereinbarung vom 10. Juni 2014 zwischen der Schweiz und der EU
(SR 0.142.392.681)
EASO wurde in der EU durch die Europäische Asylagentur (EUAA), welche ihre Tätigkeit am 19. Januar 2021 aufgenommen hat, abgelöst. Bis zum Abschluss eines entsprechenden Nachfolgeabkommens mit der EU beteiligt sich die Schweiz auf der Basis und im Rahmen der bestehenden EASO-Vereinbarung an den Arbeiten der EUAA.
Prüm
Die Prümer Zusammenarbeit hat zum Ziel, die grenzüberschreitende Polizeizusammenarbeit zwischen den beteiligten Staaten der EU zu verbessern. Herzstück des Abkommens, welches die Teilnahme der Schweiz sicherstellt, ist der automatisierte Austausch von DNA-Profilen und Fingerabdruckdaten zur Identifizierung von Straftätern. Dabei werden diese Daten von nationalen Datenbanken in einem Hit/No-Hit ("Treffer" oder "kein Treffer")-Verfahren abgeglichen. Im Trefferfall, also wenn das Datenmuster in der Datenbank eines anderen beteiligten Landes vorhanden ist, wird die Übermittlung der entsprechenden Personendaten auf dem üblichen Amts- oder Rechtshilfeweg beantragt. Darüber hinaus sieht Prüm weitere Massnahmen der grenzüberschreitenden polizeilichen Zusammenarbeit vor: Die Möglichkeit zur Durchführung gemeinsamer Patrouillen und Ermittlungsverfahren, den Austausch von Daten über Fahrzeugkontrollschilder und -halter sowie die Übermittlung von Informationen bei Grossveranstaltungen und zur Verhinderung terroristischer Straftaten.
Das Abkommen ermöglicht – ähnlich wie das Schengen-Assoziierungsabkommen – dessen Anpassung in einem vereinfachten Verfahren (Weiterentwicklung). Es ist am 28. April 2022 ratifiziert worden und ist am 1. März 2023 in Kraft getreten. Allerdings ist es derzeit noch nicht vollständig abwendbar. Bevor nämlich der vorgesehene Austausch von DNA-Profilen, Fingerabdruckdaten sowie von Daten über Fahrzeugkontrollschilder und -halter beginnen kann, müssen die technischen Voraussetzungen für den Datenaustausch geschaffen und die erforderlichen Tests erfolgreich bestanden werden. Der entsprechende "go life"-Beschluss der EU wird nicht vor 2025 erwartet.
Letzte Änderung 29.06.2023