Schutz vor Diskriminierung

Worum geht es?

Alle Menschen sind durch das verfassungsrechtliche Diskriminierungsverbot geschützt. Aktuell steht die Situation von nichtbinären Personen im Fokus. Das Postulat 23.3501 "Verbesserung der Situation von nichtbinären Personen" beauftragt den Bundesrat, einen Bericht über die Situation von nichtbinären Personen zu verfassen. Der Bericht soll die Probleme und Diskriminierungen aufzeigen, mit denen sich nichtbinäre Personen konfrontiert sehen. Der Bericht soll auch Verbesserungsmöglichkeiten beschreiben, ohne dabei die rechtliche Unterscheidung zwischen Mann und Frau (also das binäre Geschlechtermodell) aufzugeben. Das Postulat verlangt, dass die Erfahrungen der Betroffenen einbezogen werden. Der Bericht soll auch einen Überblick über ausländische Massnahmen enthalten.

Was ist bisher geschehen?

Der Nationalrat hat das Postulat am 27. September 2023 angenommen. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement hat das Bundesamt für Justiz mit der Ausarbeitung des Berichts beauftragt.

Das Bundesamt für Justiz wird in fachlicher Hinsicht von einer interdisziplinären Begleitgruppe unterstützt. Die Begleitgruppe wird vom Bundesamt für Justiz geleitet. Der Postulatsbericht entsteht in der Verantwortung des Bundesamtes für Justiz; die Begleitgruppe hat insbesondere nicht die Aufgabe, den Bericht zu genehmigen. Die Mitglieder der Begleitgruppe beraten das Bundesamt für Justiz und begleiten den Prozess aus fachlicher Sicht. Sie unterstützen insbesondere bei der Informationsbeschaffung, bei der Beurteilung des Massnahmenkatalogs und bei der Koordination mit anderen Geschäften. Die Begleitgruppe umfasst:

  • Bundesamt für Justiz
  • Bundesamt für Gesundheit BAG
  • Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG
  • Nationale Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin NEK
  • Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren SODK
  • InterAction Suisse
  • Ekivock
  • Transgender Network Switzerland TGNS
  • Jurist und Experte für die Rechte von trans und nichtbinären Menschen
  • Forschungsstelle Sotomo
  • Psychiatrische Universitätsklinik Zürich
  • Universität Freiburg
  • Universität Genf

Der Einbezug von nichtbinären Personen erfolgt im Rahmen eines Workshops, der im Sommer 2024 stattfinden wird. Der Workshop soll Raum bieten, um über persönliche Erlebnisse und Anliegen zu sprechen und die konkreten Lebenserfahrungen, Bedürfnisse und Probleme von nichtbinären Personen kennen zu lernen. Ziel des Workshops ist es auch, mögliche Massnahmen zur Verbesserung der Situation der Betroffenen zu identifizieren. Die Ergebnisse des Workshops werden in den Bericht einfliessen.

Die Verabschiedung des Postulatsberichts durch den Bundesrat ist für die 2. Jahreshälfte 2025 vorgesehen.  

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Letzte Änderung 05.06.2024

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