Neues Gesetz für alle Geldspiele: Bundesrat eröffnet Vernehmlassung

Bern, 30.04.2014 - Alle Geldspiele werden künftig umfassend in einem einzigen Gesetz geregelt. Der Bundesrat hat am Mittwoch den Entwurf zu diesem neuen Bundesgesetz über Geldspiele in die Vernehmlassung geschickt. Der Entwurf verbessert unter anderem den Schutz vor Spielsucht, Geldwäscherei und Wettkampfmanipulation. Die Abgaben für AHV/IV und für gemeinnützige Zwecke bleiben bestehen, Gewinne aus Lotterien und Sportwetten werden nicht mehr besteuert. Spielbankenspiele sollen künftig online angeboten werden dürfen, kleine Pokerturniere werden auch ausserhalb der Spielbanken zugelassen.

Das neue Bundesgesetz setzt den Verfassungsartikel über die Geldspiele um, den Volk und Stände am 11. März 2012 angenommen haben. Es wird das Bundesgesetz über Glücksspiele und Spielbanken vom 18. Dezember 1998 sowie das Bundesgesetz betreffend die Lotterien und die gewerbsmässigen Wetten vom 8. Juni 1923 ablösen. Die Vernehmlassung dauert nun bis zum 20. August 2014.

Schutz vor Spielsucht und weiteren Gefahren

Neuerungen gibt es auch bei der Bekämpfung der Spielsucht: Neu nimmt das Gesetz auch die Kantone und die Lotterien in die Pflicht. Die Veranstalter von Geldspielen müssen entsprechend dem Gefährdungspotential der jeweiligen Spiele angemessene Schutzmassnahmen treffen. Als schärfste Massnahme ist eine Spielsperre vorgesehen. Die Veranstalter müssen Personen ausschliessen, die ihnen eine Fachstelle oder eine Sozialbehörde als spielsüchtig meldet. Die Kantone werden verpflichtet, Präventionsmassnahmen zu ergreifen sowie Beratungen und Behandlungen anzubieten. Ferner wird eine Konsultativkommission geschaffen, die alle Beteiligten bei der Prävention, der Früherkennung und bei der Behandlung von Spielsucht beraten wird.

Der Gesetzesentwurf berücksichtigt auch die weiteren Gefahren, die von den Geldspielen ausgehen. So stellt er Wettkampfmanipulationen im Zusammenhang mit Sportwetten ausdrücklich unter Strafe. Anbieterinnen und Sportverbände müssen Verdachtsfälle den Behörden melden. Zudem sollen Spielbanken sowie die Veranstalter der potentiell gefährlichsten Lotterien, Sportwetten und Geschicklichkeitsspiele dem Geldwäschereigesetz unterstellt werden.

Spielgewinne alle gleich behandeln

Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass alle Gewinne der Spielerinnen und Spieler steuerfrei werden. Nach geltendem Recht müssen Gewinne aus Lotterien und Sportwetten versteuert werden, während Gewinne aus Spielbanken steuerfrei sind. Diese Ungleichbehandlung - auch gegenüber den Geldspielen im Ausland - will der Gesetzesentwurf beseitigen. Der Bundesrat hatte diesen Grundsatzentscheid bereits am 13. Februar 2013 gefällt. Die Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren unterstützt ihn.

Weitere Neuerungen

Der Gesetzesentwurf berücksichtigt gleichzeitig die gesellschaftliche und technologische Entwicklung. Das heutige Verbot, Spielbankenspiele online durchzuführen, soll aufgehoben werden. Die Spielbanken können neu um eine Erweiterung ihrer Konzession auf solche Spiele ersuchen. Der Zugang zu unbewilligten Online-Geldspielangeboten wird künftig gesperrt. Poker- und andere Geldspielturniere mit kleinen Einsätzen und kleinen Gewinnmöglichkeiten sollen auch ausserhalb von Spielbanken erlaubt sein.

Der Gesetzesentwurf sieht zudem die Schaffung eines Koordinationsorgans vor, das sich je zur Hälfte aus Mitgliedern der Vollzugsorgane des Bundes und der Kantone zusammensetzt. Dieses Organ soll den Meinungsaustausch und die Zusammenarbeit zwischen den Behörden des Bundes und der Kantone institutionalisieren und so eine kohärente und wirksame Geldspielpolitik gewährleisten.

Bewährtes wird beibehalten

Im Übrigen behält der Gesetzesentwurf bei, was sich bewährt hat: Spielbanken benötigen weiterhin eine Konzession des Bundes und werden vom Bund beaufsichtigt. Die Spielbankenabgabe bleibt im Grundsatz für die AHV/IV bestimmt (2012: 320 Millionen Franken). Die Lotterien und Sportwetten ihrerseits werden von den Kantonen bewilligt und beaufsichtigt. Die Reinerträge werden wie bisher für gemeinnützige Zwecke, namentlich in den Bereichen Kultur, Soziales und Sport, eingesetzt (2012: 560 Millionen Franken). Ferner darf im privaten Kreis auch in Zukunft ohne Bewilligung um Geld gespielt werden. Schliesslich sind Gewinnspiele und Wettbewerbe zur Verkaufsförderung unter der Voraussetzung zulässig, dass an ihnen auch gratis teilgenommen werden kann.


Adresse für Rückfragen

Bundesamt für Justiz, T +41 58 462 48 48, media@bj.admin.ch



Herausgeber

Der Bundesrat
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Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
http://www.ejpd.admin.ch

Bundesamt für Justiz
http://www.bj.admin.ch

Letzte Änderung 26.06.2024

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