Geldspiele sollen dem Gemeinwohl dienen; Bundesrat verabschiedet direkten Gegenentwurf zur Volksinitiative "Für Geldspiele im Dienste des Gemeinwohls"

Bern, 20.10.2010 - Der Bundesrat will die Anliegen der Volksinitiative "Für Geldspiele im Dienst des Gemeinwohls" aufnehmen und zugleich deren Mängel beheben. Er empfiehlt deshalb in seiner am Mittwoch verabschiedeten Botschaft die Volksinitiative zur Ablehnung und stellt ihr einen direkten Gegenentwurf gegenüber. Der Gegenentwurf schafft damit eine neue Ausgangslage für die Revision der Geldspielgesetzgebung.

Am 10. September 2009 reichte das Initiativkomitee die Volksinitiative "Für Geldspiele im Dienste des Gemeinwohls" mit 170 101 gültigen Unterschriften bei der Bundeskanzlei ein. Die Volksinitiative will mit einer Änderung der Bundesverfassung sicherstellen, dass die von Bund und Kantonen bewilligten Geldspiele dem Gemeinwohl dienen. Die Gewinne der Lotterien und Wetten sollen vollumfänglich für gemeinnützige Zwecke in den Bereichen Kultur, Soziales und Sport eingesetzt werden. Die Erträge der Spielbanken sollen stärker zur Finanzierung der AHV/IV beitragen. Ferner will die Volksinitiative die Kompetenzen von Bund und Kantonen im Bereich der Geldspiele klarer abgrenzen.

Mängel der Initiative

Nach Ansicht des Bundesrates schränkt die Volksinitiative den gesetzgeberischen Handlungsspielraum ein, ohne die Abgrenzungsprobleme zwischen Spielbanken sowie Lotterien und Wetten zu lösen und ohne die Kompetenzkonflikte zwischen Bund und Kantonen zu klären. Die Initiative will zudem die Gesetzgebungskompetenz des Bundes im Bereich der Lotterien und Wetten auf die Festlegung von Grundsätzen beschränken. Damit könnte sie den allgemeinen Harmonisierungsbestrebungen im Glücksspielbereich zuwiderlaufen und eine umfassende und kohärente Geldspielpolitik erschweren.

Ferner schaffen die unscharfen Bestimmungen zur Ertragsbindung der Spielbankenspiele eine gewisse Unsicherheit; man könnte sich fragen, ob nicht die Rentabilität der Spielbanken geschmälert und damit die Abgabe zugunsten der AHV/IV vermindert werden könnten. Schliesslich ist unklar, ob gemäss Initiative nicht auch die Erträge aus den Geschicklichkeitsspielen für gemeinnützige Zwecke zu verwenden sind. Dies hätte zur Folge, dass die Geschicklichkeitsspielautomaten wegen mangelnder Rentabilität für die privaten Gerätehersteller bzw. -betreiber höchstwahrscheinlich verschwinden würden.

Anliegen berücksichtigt...

Der direkte Gegenentwurf des Bundesrates berücksichtigt die Anliegen der Initiative. Er garantiert neu auf Verfassungsstufe die bisherigen Zuständigkeiten der Kantone, d. h. die Bewilligung und die Beaufsichtigung von Lotterien, Wetten und Geschicklichkeitsspielen. Zudem gewährleistet er, dass die Erträge aus den Lotterien und Sportwetten für gemeinnützige Zwecke in den Bereichen Kultur, Soziales und Sport verwendet werden. Diese gemeinnützigen Aktivitäten spielen eine wichtige Rolle in unserer Gesellschaft. Im Bereich der Spielbanken ist der Gegenentwurf weitgehend mit der geltenden Verfassungsbestimmung identisch.

... und Mängel beseitigt

Der direkte Gegenentwurf behebt zugleich die Mängel der Initiative. Der Bund ist - unter Berücksichtigung der Interessen der Kantone - im gesamten Bereich der Geldspiele für die Gesetzgebung zuständig. Um Kompetenzkonflikte zwischen Bund und Kantonen zu vermeiden, wird ein Koordinationsorgan geschaffen. Die Kompetenzabgrenzung zwischen Bund und Kantonen wird zudem dadurch erleichtert, dass der Gegenentwurf auf den Lotteriebegriff und auf das bislang eine Lotterie kennzeichnende Kriterium der Planmässigkeit verzichtet. Bund und Kantone sind ferner verpflichtet, durch Gesetzgebung und Aufsichtsmassnahmen einen angemessenen Schutz vor den Gefahren der Geldspiele (Spielsucht, Geldwäscherei, Beschaffungskriminalität und Spielbetrug) sicherzustellen. Schliesslich stellt der direkte Gegenentwurf klar, dass die Erträge aus den Geschicklichkeitsspielen nicht für gemeinnützige Zwecke verwendet werden müssen. Er schafft damit eine neue Ausgangslage für die Revision der Geldspielgesetzgebung.

Revisionsbedarf trotz Verbesserungen

Der Bundesrat nahm am Mittwoch einen Bericht über die von den Kantonen getroffenen Massnahmen im Bereich der Lotterien und Wetten zur Kenntnis. Der Evaluationsbericht gelangt zum Schluss, dass dank der Interkantonalen Vereinbarung Lotterien und Wetten (IVLW) viele Mängel behoben werden konnten. Die kantonale Praxis im Bereich Bewilligung und Aufsicht wurde vereinheitlicht sowie die Transparenz bei der Mittelvergabe verbessert. Zudem wurden verschiedene Massnahmen zum Schutz vor der Spielsucht eingeleitet und umgesetzt. Dennoch weist der Bericht auf weiteres Verbesserungspotenzial hin und empfiehlt, den rechtlichen Rahmen (vor allem die Lotteriegesetzgebung des Bundes und die IVLW) anzupassen. Der Bundesrat beauftragte das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), zusammen mit den Kantonen bis ein Jahr nach der Volksabstimmung über die Volksinitiative und/oder den direkten Gegenentwurf Antrag zum weiteren Vorgehen bei der 2004 sistierten Revision des Lotteriegesetzes zu stellen.


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Letzte Änderung 30.01.2024

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