Kindergerechtere Anwendung des Haager Kindesentführungsübereinkommens - Bunderat Christoph Blocher setzt Expertenkommission ein
Bern, 14.03.2005 - Eine Expertenkommission wird bis Ende November Fragen des Kinderschutzes bei Kindesentführungen klären und Vorschläge für eine kindergerechtere Anwendung des Haager Kindesentführungsübereinkommens ausarbeiten. Bundesrat Christoph Blocher, Vorsteher des Eidg. Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) hat die Mitglieder der interdisziplinär zusammengesetzten Kommission ernannt.
Die Expertenkommission hat den Auftrag, zu klären, wie der Kinderschutz bei Kindesentführung durch einen Elternteil verbessert werden kann. Zudem ist die Kommission beauftragt, praktische und falls nötig auch gesetzgeberische Verbesserungsvorschläge bei der Behandlung von Fällen internationaler Kindesentführungen auszuarbeiten. Die Kommission wird Bundesrat Blocher bis am 30. November 2005 einen Bericht vorlegen.
In der Expertenkommission sind Vertreter der Lehre und Forschung, der Gerichte und Praktiker des Kindesschutzes vertreten. Sie setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:
- Andreas Bucher, Präsident, Prof. für internationales Privatrecht, Genf
- Christoph Häfeli, Sekretär der Vormundschaftsbehördenkonferenz, Niederrohrdorf
- Niccolo Raselli, Präsident der zweiten Zivilabteilung des Bundesgerichts, Lausanne
- Marianne Galli-Widmer, Anwältin und Familienmediatorin, Lugano
- Heinrich Nufer, Pädagoge und Kinderpsychologe, Zürich
Adresse für Rückfragen
Bundesamt für Justiz, T +41 58 462 48 48
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Letzte Änderung 26.06.2024