Bundesrat empfiehlt Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs zur Annahme - Das Volk wird gleichzeitig über beide Vorlagen zum Schwangerschaftsabbruch abstimmen

Bern, 29.08.2001 - Der Bundesrat unterstützt die vom Parlament beschlossene Fristenregelung. Er beurteilt diese Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs als akzeptable Lösung, welche die Veränderung der gesellschaftlichen Verhältnisse berücksichtigt. Er hat zudem beschlossen, die Fristenregelung sowie die restriktive Volksinitiative "für Mutter und Kind" dem Volk gleichzeitig zur Abstimmung zu unterbreiten.

Der Bundesrat hat in der Vergangenheit wiederholt bekräftigt, dass eine Änderung der Strafbestimmungen zum Schwangerschaftsabbruch notwendig ist. In der parlamentarischen Debatte hatte er sich für das Schutzmodell mit Beratungspflicht eingesetzt. Nachdem das Schutzmodell keine Mehrheit im Parlament gefunden hat, die Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs aber angesichts der immer grösseren Diskrepanz zwischen Gesetz und Realität dringlich ist, unterstützt der Bundesrat nun die vom Parlament beschlossene Fristenregelung.

Zur Volksinitiative "für Mutter und Kind" hat sich der Bundesrat bereits in seiner Botschaft vom 16. November 2000 klar ablehnend geäussert. Die vorgeschlagene Regelung wäre deutlich restriktiver als die heute in den meisten Kantonen herrschende Praxis und belässt der Frau keinerlei Selbstbestimmungsrecht. Der Schutz des werdenden Lebens kann nach Ansicht des Bundesrates nicht ausschliesslich mit dem Strafrecht gewährleistet werden, sondern erfordert ein umfassendes sozialpolitisches Konzept.

Nur eine Abstimmung

Aus Sicht des Bundesrates ist es problematisch, die Fristenregelung und die Volksinitiative "für Mutter und Kind" nacheinander zur Abstimmung vorzulegen. Weder die Bevölkerung noch die interessierten Parteien und Organisationen würden verstehen, dass über die äusserst emotionale Frage des Schwangerschaftsabbruchs innert kurzer Zeit zweimal ein Abstimmungskampf geführt wird. Sollte der höchst unwahrscheinliche Fall eintreten, dass beide Vorlagen angenommen würden - was auch bei gestaffelten Abstimmungen eintreten könnte - hätten die Verfassungsbestimmungen (wie von der Volksinitiative gefordert) gegenüber der vom Parlament beschlossenen Fristenregelung den Vorrang. Die Parlamentsvorlage ist nämlich nur auf Gesetzesstufe angesiedelt, und die Übergangsbestimmung der Volksinitiative würde unmittelbar nach ihrer Annahme fast jeden Schwangerschaftsabbruch verbieten.


Adresse für Rückfragen

Bundesamt für Justiz, T +41 58 462 48 48


Herausgeber

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
http://www.ejpd.admin.ch

Bundesamt für Justiz
http://www.bj.admin.ch

Letzte Änderung 26.06.2024

Zum Seitenanfang

Medienmitteilungen abonnieren

Auf dem Portal der Schweizer Regierung können Sie die Medienmitteilungen des BJ per E-Mail abonnieren

https://www.bj.admin.ch/content/bj/de/home/aktuell/mm.msg-id-22934.html