Die Schweiz wird das Europäische Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin unterzeichnen

Bern, 28.04.1999 - -

Die Schweiz wird das Übereinkommen des Europarats über Menschenrechte und Biomedizin sowie das Zusatzprotokoll über das Verbot des Klonens menschlicher Lebewesen unterzeichnen. Dies hat der Bundesrat am Mittwoch beschlossen, nachdem er von den Ergebnissen des Vernehmlassungsverfahrens über beide internationale Abkommen Kenntnis genommen hatte.

Dieses Vernehmlassungsverfahren, welches das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) im Auftrag des Bundesrats durchführte, hat eine breite Zustimmung zur Unterzeichnung und zur Ratifikation sowohl des Übereinkommens wie auch des Zusatzprotokolls ergeben: Alle 25 Kantone, die materiell Stellung nahmen, und 4 Parteien (CVP, FDP, SP und LP) befürworteten das Vorgehen. Dasselbe gilt für 23 Interessenorganisationen, während zwei weitere nur das Übereinkommen unterzeichnen und ratifizieren möchten.

Grundsätzlich gegen die Unterzeichnung und die Ratifikation äusserten sich zwei Parteien (Grüne Partei und Katholische Volkspartei) sowie 6 Organisationen. Sie machten unter anderem geltend, dass das Übereinkommen der Forschung keine Grenzen setze und die Unantastbarkeit der Menschenwürde aberkenne. Einzelne Vernehmlassungsteilnehmer waren der Ansicht, dass die Schweiz bei der Ratifizierung des Übereinkommens Vorbehalte anbringen sollte, zum Beispiel zugunsten des therapeutischen Privilegs oder bezüglich des gleichen Zugangs zur Gesundheitsvorsorge.

Der Bundesrat wird das Übereinkommen vor allem aus folgenden Gründen unterzeichnen: Inhaltlich legt es in einem ethisch heiklen Bereich einen gemeinsamen internationalen Schutzstandard fest. Jedem Staat bleibt es aber frei gestellt, im Hinblick auf die Anwendung von Medizin und Biologie einen Schutz vorzusehen, der über das Übereinkommen hinausgeht.

Die Unterzeichnung der beiden internationalen Abkommen wird im Rahmen der Feierlichkeiten zum 50-jährigen Bestehen des Europarates erfolgen, die im Mai in Budapest stattfinden. Mit der Unterzeichnung dieser und anderer wichtiger Urkunden sollen die Staaten ihr besonderes Engagement für die Zukunft des Europarates zum Ausdruck bringen.

Nach der Unterzeichnung wird das EJPD eine Botschaft ausarbeiten, mit welcher der Bundesrat dem Parlament die Ratifikation der beiden Abkommen beantragen wird. Das Departement wird dabei im Lichte der Vernehmlassungsergebnisse gründlich prüfen, ob bei der Ratifikation Vorbehalte - und gegebenenfalls welche - anzubringen sind.


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Letzte Änderung 26.06.2024

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