Revisionsaufsichtsbehörde nimmt ihre Tätigkeit auf - Bundesrat setzt Gesetz und Verordnung auf den 1. September 2007 in Kraft

Bern, 22.08.2007 - Ab dem 1. September 2007 wird die neu geschaffene Revisionsaufsichtsbehörde über die Zulassung von Revisorinnen und Revisoren entscheiden und die Revisionsstellen von Publikumsgesellschaften beaufsichtigen. Die unabhängige Behörde wird damit sicherstellen, dass Revisionsdienstleistungen einerseits ordnungsgemäss und in hoher Qualität erbracht werden und dass andererseits internationale Vorgaben, wie die des US-amerikanischen "Sarbanes-Oxley Act", umgesetzt werden. Der Bundesrat hat am Mittwoch das Revisionsaufsichtsgesetz (RAG) und die Ausführungsbestimmungen auf den 1. September 2007 in Kraft gesetzt.

Die Revisionsaufsichtsbehörde unterhält eine Zulassungsstelle und führt ein öffentliches Register für natürliche und juristische Personen, die gesetzlich vorgeschriebene Revisionsdienstleistungen erbringen. Sie beaufsichtigt Revisionsunternehmen, die Revisionsdienstleistungen für Publikumsgesellschaften erbringen, und unterzieht sie mindestens alle drei Jahre einer Überprüfung. Sie arbeitet mit den spezialgesetzlichen Aufsichtsbehörden, den Börsen, den Strafbehörden, den Zivilgerichten und mit den ausländischen Revisionsaufsichtsbehörden zusammen.

Keine Kosten für den Bund

Die Revisionsaufsichtsbehörde organisiert sich selbst und finanziert sich vollständig über Gebühren für ihre Verfügungen, Überprüfungen und Dienstleistungen sowie über Abgaben der staatlich beaufsichtigten Unternehmen. Das neue Zulassungs- und Aufsichtssystem ist somit für den Bund nicht mit Kosten verbunden.

Umfassende Neuordnung des Revisionsrechts

Das Parlament hat Ende 2005 eine umfassende Neuordnung des Revisionsrechts verabschiedet, welche die Lücken und Mängel des geltenden Rechts behebt. Die entsprechende Änderung des Obligationenrechts (OR) und das Bundesgesetz über die Zulassung und Beaufsichtigung der Revisoren wurden auch aufgrund von internationalen Entwicklungen, insbesondere im Hinblick auf die Umsetzung des US-amerikanischen "Sarbanes-Oxley Act" und ähnlichen Entwicklungen in der Europäischen Union notwendig. Weiter haben Bilanzskandale und Unternehmenszusammenbrüche im In- und Ausland, den Bedarf nach einer glaubwürdigen Revision aufgezeigt.

Die Inkraftsetzung des materiellen Revisionsrechts (OR-Bestimmungen) ist auf den 1. Januar 2008 vorgesehen.


Adresse für Rückfragen

Eidgenössische Revisionsaufsichtsbehörde, T +41 31 560 22 22



Herausgeber

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
http://www.ejpd.admin.ch

Bundesamt für Justiz
http://www.bj.admin.ch

Letzte Änderung 26.06.2024

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