Einreise | Ausreise |
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01.06.2013 | 13.07.2013 |
15.08.2013 | 30.09.2013 |
01.01.2014 | 30.01.2014 |
Hinweis: Es kann bei mehreren Aufenthalten hilfreich sein, zuerst mithilfe des Aufenthaltsrechners den Bezugszeitraum zu berechnen, sodass nur die relevanten Aufenthalte in den Aufenthaltsrechner eingegeben werden, dies ist aber in einfachen Fällen nicht zwingend nötig.
Der Bezugszeitraum von 180 Tagen kann wie folgt berechnet werden:
Datum der Einreise/Kontrolle in der Funktion "Planning" eingeben und auf "Calculate" klicken.
Bei der Ausreisekontrolle am Flughafen Genf wird ein Drittstaatsangehöriger mit einem Visum "Multiple Entries", 90 Tage, mit den folgenden Einreise- und Ausreisestempeln kontrolliert:
Der Aufenthalt im Juni/Juli fällt also nicht in den Bezugszeitraum von 180 Tagen und muss bei der Ausreisekontrolle nicht mitgerechnet werden.
Für die Berechnung des legalen Aufenthalts im Schengen-Raum bei der Ausreise am 30.01.2014 wird die Funktion "Control" verwendet. Nach der Eingabe der beiden Aufenthalte von August bis September 2013 sowie im Januar 2014 kann mit einem Klick auf "Calculate" berechnet werden, ob sich die Person noch legal im Schengen-Raum aufhält und bis wann sie bleiben kann:
Der Aufenthalt im Januar war demnach legal, weil die Dauer weniger als 90 Tage in einem Bezugszeitraum von 180 Tagen betrug. Die Person hätte noch bis am 31.03.2014 legal im Schengen-Raum bleiben können.
Anleitung – weiterlesen
- Bedienung – Kurzanleitung
- Beispiel 1 – Legaler Aufenthalt
- Beispiel 2 – Legaler Aufenthalt
- Beispiel 3 – Legaler Aufenthalt noch möglich
- Beispiel 4 – Legaler Aufenthalt: Mehrere Einreisen mit einem Visum "Multiple Entries", 90 Tage
- Beispiel 5 – Überschreitung der Aufenthaltstage (kurzer "Overstay")
- Beispiel 6 – Überschreitung der Aufenthaltstage (langer "Overstay")
- Berechnungsregeln
Aufenthaltsrechner
Letzte Änderung 01.12.2014