Die individuelle Rückkehrhilfe richtet sich nach den Bedürfnissen der Personen, die freiwillig in ihr Herkunftsland zurückkehren wollen. Sie umfasst in ihrer aktuellen Form eine finanzielle und eine materielle Hilfe.
Bei einem Aufenthalt in den Kantonen erhalten Rückkehrende eine finanzielle Hilfe von 1000 Franken pro erwachsene Person bzw. 500 Franken pro minderjährige Person.
Im Rahmen der Rückkehrhilfe ab Bundesasylzentrum (BAZ) bietet das SEM die gleichen Leistungen an. Die Rückkehrhilfe wird jedoch nach Stand des Asylverfahrens, nach länderspezifischen Gründen und unter Berücksichtigung der Aufenthaltsdauer individuell abgestuft. Das SEM prüft die degressive Ausgestaltung und die Zielgruppe fortlaufend und nimmt bei Bedarf Anpassungen vor.
Letzte Änderung 20.04.2021