Individuelle Rückkehrhilfe

Die individuelle Rückkehrhilfe ist für alle Personen aus dem Asylbereich gedacht. Sie richtet sich nach den Bedürfnissen der Personen, die freiwillig in ihr Herkunftsland zurückkehren wollen. Personen aus visumbefreiten Staaten sind von der Rückkehrhilfe ausgeschlossen.

Die im Rahmen der individuellen Rückkehrhilfe erbrachten Leistungen umfassen:

  • die Beratung und die Organisation der Rückkehr;
  • die Übernahme der Reisekosten;
  • eine Basispauschale von maximal 1000 Franken für eine erwachsene Person (500 Franken für ein Kind);
  • eine individuelle Zusatzhilfe bis zu 3000 Franken für die Realisierung eines beruflich oder gesellschaftlich ausgerichteten Eingliederungsprojekts;
  • bei Ausreisen ab Kanton eine erhöhte Zusatzhilfe bis zu 5000 Franken bei Personen mit besonderen Reintegrationsbedürfnissen (u. a. bei Berufs- und Wohnraumbedarf, Härtefällen oder grossen Familien) oder aus länderspezifischen Gründen;
  • eine individuelle Rückkehrhilfe aus medizinischen Gründen: Kauf von Medikamenten, Organisation einer medizinischen Behandlung nach der Rückkehr, ärztliche Begleitung während der Heimreise.

Es wird auch ein Zehrgeld von 100 Franken pro volljährige Person gewährt, das zur Deckung anfallender Reisekosten dient. Dieser Betrag kann ausnahmsweise auf 500 Franken pro Einzelperson und auf 1000 Franken pro Familie erhöht werden.

Dokumente

Rückkehrhilfe Kommunikation

Links

Letzte Änderung 01.02.2019

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