Sprachanforderungen

Die Kenntnis einer Landessprache ist eine Grundvoraussetzung für die erfolgreiche berufliche und soziale Integration.

Für den Familiennachzug, die Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligung sowie die ordentliche und erleichterte Einbürgerung muss ein Nachweis der Sprachkompetenz erbracht werden. Das geforderte Sprachniveau folgt einem Stufenmodell und unterscheidet zwischen mündlichen und schriftlichen Sprachkompetenzen. Es handelt sich um Mindestanforderungen. Weiterführende Informationen können bei der kantonalen Migrationsbehörde eingeholt werden.

Sprachanforderungen – Stufenmodell

Das SEM gibt die Liste der anerkannten Sprachzertifikate heraus. Sie wird laufend aktualisiert und zeigt auf, welche Sprachzertifikate für den Nachweis der Sprachkompetenz in bürger- und ausländerrechtlichen Verfahren gültig sind.

Letzte Änderung 04.04.2023

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