Alle Asylsuchenden werden nach Einreichung ihres Gesuchs einem Bundesasylzentrum mit Verfahrensfunktion zugewiesen. Als erstes wird die Identität der Asylsuchenden und die Zuständigkeit der Schweiz für die Durchführung des Asylverfahrens abgeklärt. Innerhalb von drei Wochen werden in der sogenannten Vorbereitungsphase die Personalien der Asylsuchenden erfasst, Fingerabdrücke genommen und mit der europäischen Datenbank Eurodac abgeglichen, eine Befragung zum Reiseweg durchgeführt, der Gesundheitszustand abgeklärt und bei Bedarf Altersbestimmungen und DNA-Analysen veranlasst.
Eurodac
Eurodac ist die zentrale Fingerabdruckdatenbank der Europäischen Union in Asylangelegenheiten. Sie ist seit dem 15. Januar 2003 in Betrieb und wurde errichtet, um asylsuchende Personen registrieren und damit die Dublin-Verordnung effektiv anwenden zu können.
In Eurodac gespeichert werden alle Asylgesuchsteller, welche das 14. Altersjahr erreicht haben und nicht über die Staatsangehörigkeit eines Dublin Staates verfügen. Ebenso gespeichert werden Personen, die beim illegalen Überscheiten der Grenze des Dublin Raums aufgegriffen und nicht zurückgewiesen werden. Ferner können Personen mit illegalem Aufenthalt in einem Dublin Mitgliedstaat in Eurodac überprüft werden.
Rechtsschutz
Alle Asylsuchenden erhalten zu Beginn des Asylverfahrens eine kostenlose Beratung, welche sie über ihre Rechte und Pflichten informiert. Zusätzlich wird den Asylsuchenden eine kostenlose Rechtsvertretung zur Verfügung gestellt, welche die Asylsuchenden über ihre Chance im Asylverfahren aufklärt. Die Rechtsvertretung begleitet sie in allen verfahrensrelevanten Schritten, nimmt an den Anhörungen teil, nimmt Stellung zum Entwurf eines ablehnenden Asylentscheids und verfasst gegebenenfalls eine Beschwerdeschrift.
Rückkehrberatung und Rückkehrhilfe
Asylsuchende, die geringe Chancen auf ein Bleiberecht in der Schweiz haben, werden frühzeitig und aktiv über die Möglichkeit der freiwilligen Rückkehr informiert. Im Falle einer Rückkehr ist die Rückkehrberatung bei der Organisation der Ausreise behilflich und kann finanzielle Hilfe für die Reintegration im Heimatstaat gewähren. Die Rückkehrhilfe ist nach einem degressiven System aufgebaut: Unter Berücksichtigung des Verfahrensstands und der Aufenthaltsdauer werden die Rückkehrleistungen reduziert, je später sich ein Asylsuchender zur freiwilligen Rückkehr entscheidet.
Letzte Änderung 01.03.2019