Das Staatssekretariat für Migration (SEM) legt in seiner Behandlungsstrategie fest, welche Asylgesuche möglichst schnell entschieden werden. Dabei berücksichtigt das SEM neben den gesetzlichen Behandlungsfristen folgende Kriterien:
- Die Situation in den Herkunftsstaaten
- Die Glaubwürdigkeit des Asylgesuchs
- Das Verhalten der asylsuchenden Person
Alle Gesuche, die in einem Dublin-Verfahren oder in einem beschleunigten Verfahren behandelt werden können, haben Priorität. Gesuche, bei denen zusätzliche und zeitaufwendige Abklärungen notwendig sind, können als sogenannte erweiterte Verfahren zurückgestellt werden.
Länder mit tiefer Schutzquote
Sowohl bei den beschleunigten wie auch bei den erweiterten Verfahren werden die Gesuche von Menschen aus Ländern mit tiefer Schutzquote prioritär behandelt. Länder mit tiefer Schutzquote sind:
- EU-/EFTA-Staaten
- Visumsbefreite Staaten für den Schengenraum
- Safe Countries
- Weitere ausgewählte Länder mit vielen Asylgesuchen, aber tiefer Schutzquote
Die Priorisierung von Asylgesuchen ist vor allem dann wichtig, wenn nicht genügend Ressourcen vorhanden sind, um alle Gesuche fristgerecht zu erledigen. Asylgesuche aus Ländern mit hoher Schutzquote werden dann eher zurückgestellt.
Dokumentation
Medienmitteilungen
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Asylgesuche: Dublin-Verfahren und beschleunigte Verfahren haben Priorität
Medienmitteilung vom 9. Mai 2019
Letzte Änderung 17.07.2019