Bürgerinnen und Bürger der EU und EFTA – einschliesslich der Schweiz – und ihre Familienangehörigen

Bürgerinnen und Bürger der EU oder der EFTA müssen folgende Einreisevoraussetzungen erfüllen:

  • Sie müssen einen Personalausweis, eine Identitätskarte oder einen Reisepass vorweisen.
    Die Schweiz anerkennt je nach Staat weitere Reisedokumente an. Übersicht:
    Ausweis- und Visumvorschriften nach Staatsangehörigkeit
  • Sie dürfen keine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit darstellen.
  • Sie dürfen nicht zu einer Landesverweisung verurteilt worden sein.

 
Familienangehörige von Bürgerinnen und -Bürgern der EU und der EFTA, die Staatsangehörige eines Drittstaates (nicht EU/EFTA) sind, müssen folgende Einreisevoraussetzungen erfüllen:

  • Sie benötigen, ungeachtet der Visumpflicht, bei der Einreise in den Schengen-Raum für den kurzfristigen Aufenthalt (ohne Erwerbstätigkeit) von maximal 90 Tagen je Bezugszeitraum von 180 Tagen ein anerkanntes Reisedokument, welches die folgenden Bedingungen kumulativ erfüllen muss:
    •  es ist noch mindestens drei Monate nach der geplanten Ausreise aus dem Schengen-Raum gültig; und
    •  es wurde innerhalb der vorangehenden zehn Jahre ausgestellt (das Ausstellungsdatum ist nur relevant für die Einreise in den Schengen-Raum).

    Massgebend ist das Ausstellungsdatum des Reisedokuments, ungeachtet einer allfälligen behördlich festgelegten Verlängerung seiner Laufzeit.

    Die beiden oben erwähnten Bedingungen gelten hingegen nicht für Reisedokumente von Drittstaatsangehörigen, die über einen gültigen Aufenthaltstitel eines Schengen-Staates
    Liste der von den Mitgliedstaaten ausgestellten Aufenthaltstitel (PDF, 956 kB, 02.09.2024)
    oder ein gültiges Visum für einen längerfristigen Aufenthalt der Kategorie D eines Schengen-Staates (nationales Visum, das einem Aufenthaltstitel als gleichwertig gilt[1]) verfügen. Das Reisedokument muss in diesen Fällen im Zeitpunkt der Einreise und während des geplanten Aufenthaltes in der Schweiz oder in einem anderen Schengen-Staat noch gültig sein.

    Ob ein Reisedokument zur Einreise anerkannt wird, entnehme man folgendem Dokument (englisch):
    Anerkannte Reisedokumente (englisch)
    Um sicherzustellen, dass stets die aktuellsten Dokumente zur Verfügung stehen, wird auf die Webseite der Europäischen Kommission verwiesen. Die Dokumente sind am Ende der Seite unter «Related documents» zu finden: (Travel documents issued by third countries and territorial entities (Part I); Travel documents issued by Member States (Part II); Travel documents issued by international organisations and other entities subject to international law (Part III); List of known fantasy and camouflage passports).
  • Sie dürfen keine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit darstellen.
  • Sie dürfen nicht zu einer Landesverweisung verurteilt worden sein.

 
Familienangehörige von Bürgerinnen und Bürgern der EU und der EFTA sind unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit:

  • der Ehegatte und der Lebenspartner, mit dem die Bürgerin oder der Bürger der EU oder der EFTA eine eingetragene Partnerschaft eingegangen ist. Die eingetragene Partnerschaft muss sich auf die Rechtsvorschriften eines EU/EFTA-Staates stützen und nach den Rechtsvorschriften des betreffenden Staates und des Aufnahmemitgliedstaats der Ehe gleichgestellt sein;
  • die Verwandten in gerade absteigender Linie der Bürgerin oder des Bürgers der EU oder der EFTA und seines/ihres Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners, sofern diese das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder ihnen von diesen Unterhalt gewährt wird,
    z.B. Kinder, Enkel oder Enkelinnen;
  • die Verwandten in gerader aufsteigender Linie der Bürgerin oder des Bürgers der EU oder der EFTA und seines/ihres Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners, denen von dieser/diesem Unterhalt gewährt wird,
    z.B. Eltern oder Grosseltern.

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[1] Nicht als gleichwertig gelten vorläufige Aufenthaltstitel, die für die Dauer der Prüfung eines ersten Antrags auf Erteilung eines Aufenthaltstitels oder eines Asylantrags ausgestellt wurden.


Glossar

Drittstaaten
Staaten, die nicht zur Europäischen Union und/oder dem Schengen-Raum gehören

EU
Europäische Union

EFTA
Europäische Freihandelsassoziation

Kurzfristiger Aufenthalt
90 Tage je Bezugszeitraum von 180 Tagen

Reisedokument
Reisepass, provisorischer Reisepass oder Identitätskarte

 

Letzte Änderung 14.09.2021

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