Um jungen Berufsleuten die Erweiterung ihrer beruflichen und sprachlichen Kenntnisse im Ausland zu ermöglichen, hat die Schweiz hat mit folgenden Staaten sogenannte Stagiaires-Abkommen geschlossen:
Argentinien, Australien, Chile, Indonesien, Japan, Kanada, Monaco, Neuseeland, Philippinen, Russland, Südafrika, Tunesien, Ukraine, USA
Berufspraktika dienen der Weiterbildung, sie müssen im erlernten Beruf resp. Studiengebiet erfolgen. Teilzeitarbeit oder die Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit sind nicht gestattet. Berufspraktikant/innen müssen einen orts- und branchenüblichen Lohn erhalten.
Die Bewilligungsverfahren unterscheiden sich von Land zu Land. Alle notwendigen Angaben dazu sowie zu den einzelnen Voraussetzungen eines jeden Landes finden Sie untenstehend in unseren Wegleitungen.
Wegleitungen und Formulare
- Ein Berufspraktikum in Argentinien (PDF, 34 kB, 19.11.2013)
- Formulare für Argentinien (PDF, 232 kB, 19.11.2013)
- Ein Berufspraktikum in Australien (PDF, 172 kB, 08.01.2024)
- Ein Berufspraktikum in Chile (PDF, 61 kB, 13.07.2020)
- Formulare für Chile (PDF, 195 kB, 13.07.2020)
- Ein Berufspraktikum in Japan (PDF, 60 kB, 17.10.2012)
- Ein Berufspraktikum in Kanada (PDF, 59 kB, 15.04.2014)
- Ein Berufspraktikum in Monaco (PDF, 99 kB, 17.10.2012)
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Ein Berufspraktikum in Neuseeland (PDF, 251 kB, 08.01.2024)
- Ein Berufspraktikum in den Philippinen (PDF, 21 kB, 17.10.2012)
- Official Guidelines for Swiss Trainees to the Philippines (PDF, 116 kB, 13.07.2020)
- Ein Berufspraktikum in Russland (PDF, 58 kB, 17.10.2012)
- Ein Berufspraktikum in Südafrika (PDF, 60 kB, 19.11.2013)
- Formulare für Südafrika (PDF, 563 kB, 19.11.2013)
- Ein Berufspraktikum in Tunesien (PDF, 100 kB, 13.07.2020)
- Ein Berufspraktikum in den USA (PDF, 58 kB, 03.04.2014)
- Übersetzungshilfe für das Eidgenössische Fähigkeitszeugnis (PDF, 158 kB, 27.08.2012)
Letzte Änderung 04.03.2022