Paket 2: Änderung der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) und Totalrevision der Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern (VIntA)
Änderung des Ausländergesetzes vom 16. Dezember 2016 (13.030; Integration)
Worum geht es?
Am 16. Dezember 2016 stimmte das Parlament dem revidierten Ausländergesetz zu (13.030; Integration). Die Umsetzung der entsprechenden Ausführungsbestimmungen wurde in zwei Pakete aufgeteilt, die vom Bundesrat gestaffelt in Kraft gesetzt werden. Das 1. Paket trat am 1. Januar 2018 in Kraft. Das zweite Paket beinhaltet Anpassungen der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) sowie die Totalrevision der Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern (VIntA).
Was ist bisher geschehen?
- Am 1. Dezember 2017 schickte das EJPD den Vorentwurf der Ausführungsbestimmungen in die Vernehmlassung
(Medienmitteilung) . - Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 15. August 2018 die Inkraftsetzung der Gesetzesänderung und die Änderung der VZAE und die Totalrevision der VIntA per 1. Januar 2019 beschlossen. Mit der Inkraftsetzung wird das Ausländergesetz in "Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration" (Ausländer- und Integrationsgesetz; AIG) umbenannt (Medienmitteilung).
Dokumentation
Vernehmlassung
Vernehmlassungsverfahren
1. Dezember 2017 bis 19. März 2018
Ergebnisse
Vernehmlassungsergebnisse
Verabschiedung
Neue Bestimmungen
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Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE). Änderung vom 15. August 2018
(AS 2018 3173; tritt am 1. Januar 2019 in Kraft)
- Erläuternder Bericht VZAE (PDF, 438 kB, 13.07.2020)
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Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern (VIntA) vom 15. August 2018
(AS 2018 3189; tritt am 1. Januar 2019 in Kraft)
- Erläuternder Bericht VIntA (PDF, 327 kB, 13.07.2020)
- Medienmitteilung vom 15. August 2018
Letzte Änderung 01.01.2019