Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene dürfen in der Schweiz arbeiten und möchten das gerne auch. Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber können Sie ihnen eine Chance geben:
- mit einem mehrmonatigen Ersteinsatz, damit sie den Schweizer Arbeitsmarkt kennen lernen;
- mit einer einjährigen Integrationsvorlehre;
- mit einer regulären Berufslehre;
- oder mit einer festen Arbeitsstelle.
Da Geflüchtete in der Regel von einem Job Coach begleitet werden, unterstützt dieser oder diese auch Ihren Betrieb in administrativen Belangen oder auch bei interkulturellen Fragen.
Die Kontaktstelle für Arbeitgeber in Ihrem Kanton hilft Ihnen gerne weiter:
Kantonale Kontaktstellen für Arbeitgeber von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen (PDF, 153 kB, 28.08.2023)
Informationen zur einjährigen Integrationsvorlehre für Flüchtlinge finden Sie hier:
Pilotprogramm Integrationsvorlehre
Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene dürfen in der ganzen Schweiz arbeiten. Dafür genügt eine einfache Meldung an die zuständige kantonale Behörde.
Formular zur Meldung der Erwerbstätigkeit und Adressliste der zuständigen kantonalen Behörde
Letzte Änderung 03.12.2020