2014 setzten Bund und Kantone einen Meilenstein in der spezifischen Integrationsförderung: Mit den Kantonalen Integrationsprogrammen 2014-2017, auch KIP 1 genannt, definierten sie erstmals landesweit gültige strategische Integrationsziele und Förderbereiche (siehe unter «Links»).
Die vierjährigen Integrationsprogramme werden von den Kantonen umgesetzt. Der Bund begleitet die Kantone, fördert die Qualitätssicherung und gibt gemeinsam mit den Kantonen Impulse zur Weiterentwicklung der Integrationspolitik. Ziel ist es, die Integrationsförderung als Verbundaufgabe zu verankern, Doppelspurigkeiten zu vermeiden und die beschränkten Mittel effizient zu nutzen.
Letzte Änderung 19.12.2023