Am 1. November 2022 wurde in den Bundesasylzentren (BAZ) Basel und Zürich je eine externe Meldestelle in Betrieb genommen, bei der Asylsuchende und Mitarbeitende der Betreuung und der Sicherheit allfällige Unregelmässigkeiten in der Unterkunft melden können. Die Meldestelle ist Teil der Massnahmen, die das SEM 2021 angekündigt hat, um Gewalt in den Bundesasylzentren zu vorzubeugen. Es handelt sich um ein Pilotprojekt, das ursprünglich während 18 Monaten (1. November 2022 – 30. April 2024) getestet und evaluiert werden sollte. Basierend auf den Ergebnissen des Zwischenberichts hat das SEM entschieden, das Pilotprojekt um ein halbes Jahr bis zum 31. Oktober 2024 zu verlängern. Im Zuge dieser Verlängerung wird das Angebot der externen Meldestellen auf zusätzliche BAZ in den Asylregionen Nordwestschweiz und Zürich sowie auf weitere Personenkreise ausgeweitet.
Hintergrund
Das SEM steht für einen respektvollen Umgang mit den Asylsuchenden ein. Gewaltsame Konflikte zwischen Asylsuchenden wie auch zwischen Asylsuchenden und Mitarbeitenden in den BAZ sollen, wenn immer möglich, verhindert werden. Zu diesem Zweck wurden verschiedene Massnahmen eingeführt: zusätzliches Personal für die Konfliktprävention, Einsatz von muslimischen Seelsorgern, regelmässige Sucht-Sprechstunde. In diese Massnahmen reiht sich das Pilotprojekt «Externe Meldestelle» ein.
Projektziele
Ziel des Pilotprojekts ist, dass die meldeberechtigten Personen eigenständig allfällige Unregelmässigkeiten an eine neutrale Stelle melden können. Die externe Meldestelle nimmt auch positive Rückmeldungen auf und stellt somit einen Gradmesser zur Situation in den BAZ dar. Mittels Koppelung zum Qualitätsmanagement soll die externe Meldestelle zur laufenden Verbesserung von Unterbringung, Betreuung und Sicherheit in den BAZ beitragen.
Funktionsweise der externen Meldestellen
Die externen Meldestellen befinden sich ausserhalb der SEM-Gebäude, aber in Gehdistanz zu den BAZ Basel und Zürich. Die jeweilige externe Meldestelle nimmt Meldungen im Bereich Unterbringung, Betreuung, Sicherheit oder Verhalten der Mitarbeitenden entgegen. Das Angebot der externen Meldestelle richtet sich an Asylsuchende der BAZ Basel und Zürich sowie an Mitarbeitende der Betreuung und Sicherheit, welche in diesen BAZ tätig sind. Ab dem 1. Mai 2024 wird das Angebot der Meldestellen auf die Zivilschutzanlagen IWB, Hagmatten, Aesch und Arlesheim in der Asylregion Nordwestschweiz sowie auf das BAZ Embrach in der Asylregion Zürich ausgeweitet. Zusätzlich können sich auch die in den BAZ tätigen Seelsorgenden und Freiwilligen an die externe Meldestelle wenden.
Die Meldestelle ist über verschiedene Kommunikationskanäle erreichbar (WhatsApp, Signal, Telefon, Post, E-Mail) und bietet eine wöchentliche Sprechstunde an. Ein professioneller telefonischer Dolmetschdienst steht bei Bedarf zur Verfügung. Ab dem 1. Mai 2024 können Meldungen auch via Online-Formular abgegeben werden.
Die Meldestelle erfasst, kategorisiert und dokumentiert die Meldungen und bietet bei Bedarf eine zusätzliche Beratung ausserhalb der wöchentlichen Sprechstunde an. Ausserdem kann – auf ausdrücklichen Wunsch und mit Zustimmung der meldenden Person – auch eine Weitervermittlung an Fach- und Beratungsstellen, Strafbehörden oder eine Meldung an die eidgenössische Finanzkontrolle erfolgen. Die externe Meldestelle nimmt selber keine Sachverhaltsabklärungen vor.
Die meldeberechtigten Personen werden mittels Informationsveranstaltungen, Flyern, Aushängen oder mündlich über die Existenz und die Funktionsweise der externen Meldestelle informiert. Eine Meldung soll niederschwellig erfolgen können, ist an keine Bedingung geknüpft und für die meldende Person kostenlos, vertraulich und anonym.
Durchführung des Pilotversuchs
Während der 24-monatigen Pilotphase formulieren die Meldestellen aufgrund der eingegangenen Meldungen regelmässig unverbindliche Empfehlungen gegenüber dem SEM, das schriftlich dazu Stellung nimmt. Die beiden Pilot-Meldestellen werden vom Schweizerischen Arbeiterhilfswerk SAH Bern bzw. SAH Zürich betrieben und erstatten dem SEM Bericht.
Bislang gingen an beiden Standorten der «Externen Meldestelle» Meldungen zu verschiedenen Themen im Bereich Unterbringung, Betreuung und Sicherheit ein. Die Meldungen wurden mehrheitlich von Asylsuchenden eingereicht, in geringerer Zahl jedoch auch von Mitarbeitenden der Betreuung und der Sicherheit. Die Hauptzahl der Meldungen betrifft bisher die Versorgung mit Hygieneartikeln und Bekleidung.
Das Pilotprojekt wird durch eine unabhängige externe Evaluation begleitet. Eine Kommunikation zuhanden der Öffentlichkeit ist im Herbst 2024 vorgesehen.
Kontakt
Kontakt für Rückfragen: Information und Kommunikation SEM, medien@sem.admin.ch
Externe Meldestelle BAZ Basel: www.sah-be.ch/externe-meldestelle
Externe Meldestelle BAZ Zürich: www.sah-zh.ch/externe-meldestelle
Letzte Änderung 30.04.2024