Arbeitgeber sind bereit, Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene anzustellen

Viele Arbeitgeber in der Schweiz wären grundsätzlich bereit, Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen zu beschäftigen. Es fehlen ihnen jedoch Informationen zu den Anstellungsbedingungen, sie befürchten zusätzlichen Aufwand und haben Bedenken, was die Qualifikation dieser Arbeitssuchenden betrifft. Dieses Fazit zieht Eduard Gnesa, der im Auftrag des Staatssekretariates für Migration (SEM) mehr als 50 Interviews mit Vertretern der Wirtschaft geführt hat. Nun sollen diese Hürden schrittweise abgebaut werden.

Der ehemalige Sonderbotschafter für Migrationsfragen, Eduard Gnesa, hat seit Dezember 2017 im Auftrag des SEM insgesamt 55 Interviews mit Arbeitgebern, Sozialpartnern, Branchenverbänden, staatlichen und kantonalen Stellen sowie Integrationsexperten geführt. Als Beauftragter für Flüchtlinge und Wirtschaft hatte er die Aufgabe, die Anliegen der Wirtschaftsakteure aufzunehmen und mögliche Hürden für eine Beschäftigung von anerkannten Flüchtlingen und vorläufig aufgenommene Personen zu identifizieren. Gleichzeitig sollte er die Vertreter der Unternehmen dafür sensibilisieren, dieses inländische Potenzial an Arbeitnehmenden künftig stärker zu nutzen. In diesen Gesprächen hat sich gezeigt, dass die meisten Arbeitgeber durchaus bereit wären, Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene auszubilden, anzustellen und ihnen geeignete Arbeits- und Lehrstellenplätze zur Verfügung zu stellen.

Sechs Empfehlungen zum Abbau von Hürden bei der Anstellung

Es zeigte sich jedoch auch, dass noch einige Hürden bestehen. Den Arbeitgebern fehlen Informationen zu den Anstellungsbedingungen, sie befürchten einen hohen administrativen und finanziellen Aufwand bei der Anstellung und Betreuung dieser Personen, und sie haben Bedenken in Bezug auf deren berufliche Qualifikation. Aufgrund dieser Erkenntnisse formuliert Eduard Gnesa in seinem Bericht sechs Empfehlungen:

  • Aufbau einer Informationsplattform
  • Organisation eines runden Tischs für Arbeitgeber und eine Fortsetzung des Dialogs zwischen Bund, Kantonen und den Vertretern der Wirtschaft
  • Frühzeitige Potenzialabklärung bei den Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen
  • Begleitung der Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommen durch Job Coaches
  • Erarbeitung von Leitfäden zu den Anstellungsbedingungen
  • Prüfen von finanziellen Anreizen aufgrund des erhöhten Betreuungsaufwandes

Verstärkte Zusammenarbeit mit Wirtschaftsakteuren geplant

Das SEM ist zuversichtlich, dass durch eine intensivere Zusammenarbeit mit den Akteuren der Wirtschaft das vorhandene Potenzial der vorläufig Aufgenommenen und Flüchtlinge in der Schweiz verstärkt genutzt werden kann. Die Empfehlungen betreffend eine frühe und umfassende Potenzialabklärung sowie die Begleitung durch Job Coaches für Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene sind Teil der Integrationsagenda Schweiz, welche Bund und Kantone im April 2018 gemeinsam beschlossen haben. Diese Massnahmen werden ab 2019 schweizweit umgesetzt. Das SEM prüft gegenwärtig mit Partnern die Erarbeitung von Informationen für Arbeitgebende zu den Anstellungsbedingungen. Zudem strebt das SEM eine intensivierte Vernetzung und Zusammenarbeit mit der Wirtschaft an.

Letzte Änderung 18.09.2018

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