Taxameter

Verordnung des EJPD über Taxameter

Taxameter dürfen nur eingesetzt werden, wenn sie vorgegebene technische Anforderungen erfüllen. Zudem müssen sie periodisch auf ihre Messgenauigkeit überprüft werden. Das legt eine Verordnung des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements fest.

In der Schweiz verkehren gemäss Angaben der ASTAG mindestens 3'500 Taxis und der jährliche Umsatz der Branche dürfte bei 175 - 200 Mio. CHF liegen. Die Schweiz war abgesehen von einigen wenigen Ausnahmen das einzige Land in Europa, das keine Anforderungen an Taxameter aufgestellt und diese auch nicht regelmässig überprüft hat. Hauptziel der Verordnung ist der Schutz von Konsumentinnen und Konsumenten. Zu diesem Zweck regelt die Verordnung die folgenden wesentlichen Aspekte:

• die Anforderungen an Taxameter
• die Verfahren für das Inverkehrbringen
• die Verfahren zur Erhaltung der Messbeständigkeit

Letzte Änderung 21.11.2024

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