Gesetzliches Messwesen - Das Messen regeln und verbindlich sicherstellen

Mit seinen hoheitlichen Tätigkeiten sorgt das METAS dafür, dass die für den Schutz und die Sicherheit von Mensch und Umwelt notwendigen Messungen richtig und vorschriftsgemäss durchgeführt werden können.

Für verschiedene Anwendungen dürfen nur Messmittel verwendet werden, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Das gilt beispielsweise für Elektrizitätszähler, Waagen in Geschäften oder Messmittel zur Bestimmung der Geschwindigkeit im Strassenverkehr. Gesetzliche Regelungen im Messwesen bestehen für die Bereiche Handel und Geschäftsverkehr, Gesundheit, Schutz der Umwelt, Öffentliche Sicherheit und amtliche Feststellung von Sachverhalten

Zur gesetzlichen Metrologie gehören alle Tätigkeiten, die mit der Definition der Anforderungen an Messmittel, dem Prüfen dieser Messmittel und Kontrollen ihrer Verwendung zu tun haben. Auch die Mengenangaben von vorverpackten Waren (Fertigpackungen) müssen geregelt und geprüft werden.

Aufgaben, Tätigkeiten und Akteure

Bund und Kantone teilen sich die Aufgaben im gesetzlichen Messwesen. Dort, wo der Bund zuständig ist, übernimmt sie das METAS. In bestimmten Fällen überträgt es sie an ermächtigte Eichstellen. Die Ermächtigung von Eichstellen durch das METAS erfolgt nach klaren Kriterien. Aufgaben im gesetzlichen Messwesen in der Schweiz nehmen wahr:

• das Eidgenössische Institut Metrologie METAS,
• die vom METAS ermächtigten Eichstellen,
• die kantonalen Aufsichtsbehörden und die kantonalen Eichämter.

Das METAS beaufsichtigt den Vollzug im Messwesen, gegenüber den Kantonen als Oberaufsichtsbehörde und gegenüber den Eichstellen als Aufsichtsbehörde. Die Kantone bestimmen eine Aufsichtsbehörde. Diese kantonalen Aufsichtsbehörden beaufsichtigen die kantonalen Eichmeister und sorgen für die Zusammenarbeit mit dem METAS und anderen betroffenen Behörden des Kantons oder anderer Kantone.

Letzte Änderung 24.09.2024

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