
Der Verkauf von Waren an Kundinnen und Kunden hat grundsätzlich nach der Nettomenge zu erfolgen. Die Nettomenge ist die Menge einer Ware ohne jegliches Verpackungsmaterial.
Dieser Grundsatz gilt auch im Offenverkauf, wenn in Gegenwart des Kunden oder, der Kundin messbare Waren abgewogen und mit dem entsprechenden Preis versehen werden.
Heute werden Waagen mit Tara-Funktion verwendet. Diese erlauben es problemlos – per Knopfdruck – das Gewicht der Verpackung abzuziehen und die Ware netto zu verkaufen. Schutzhüllen, Trennpapiere, Kunststoffbehälter oder ähnliches Verpackungsmaterial gehören zur Tara und dürfen nicht mit der Ware mitgewogen werden. Es sind nur einzelne Ausnahmen vom Netto-Prinzip erlaubt.
Weitere Informationen
- Broschüre «Netto verkaufen» (PDF, 674 kB, 07.01.2025)
- Verordnung vom 5. September 2012 über die Mengenangabe im Offenverkauf und auf Fertigpackungen (MeAV; SR 941.204)
- Verordnung des EJPD vom 10. September 2012 über die Mengenangabe im Offenverkauf und auf Fertigpackungen (MeAV-EJPD; SR 941.204.1)
- Weisungen zu den Mengenangabeverordnungen vom 11. November 2013 (Stand 1. Januar 2025) (PDF, 593 kB, 08.01.2025)
Letzte Änderung 06.01.2025
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