Finanzhilfen

Finanzhilfen für Präventions- und Sensibilisierungsarbeit gegen Menschenhandel
Die Verordnung vom 23. Oktober 2013 über Massnahmen zur Verhütung von Straftaten im Zusammenhang mit Menschenhandel (Verordnung gegen Menschenhandel; SR 311.039.3) gestattet es fedpol und dem Bund, Organisationen und Projekte, die sich für die Bekämpfung von Menschenhandel engagieren – beispielsweise in der Opferhilfe –, finanziell zu unterstützen.

Finanzhilfen für Massnahmen zur Verhütung von Straftaten im Zusammenhang mit Prostitution
Personen, die in der Prostitution tätig sind, erleben oft Zwang und Gewalt. Besonders gefährdet sind junge Migrantinnen, die ihre Rechte nicht kennen. Freier und Betreiber von Etablissements können ihre Notlage leicht ausnutzen.