Finanzhilfen
Die Verordnung über Massnahmen zur Verhütung von Straftaten im Zusammenhang mit Menschenhandel (Verordnung gegen Menschenhandel; SR 311.039.3) gestattet es fedpol und dem Bund, Organisationen und Projekte, die sich für die Bekämpfung von Menschenhandel engagieren – beispielsweise in der Opferhilfe –, finanziell zu unterstützen.
Weiterführende Informationen und Dokumentation zum Thema Bekämpfung von Menschenhandel finden sich unter:
Finanzhilfen für Präventions- und Sensibilisierungsarbeit gegen Menschenhandel

Finanzhilfen für Massnahmen zur Verhütung von Straftaten im Zusammenhang mit Prostitution

