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Veröffentlicht am 27. Februar 2024

Finanzhilfen für Präventions- und Sensibilisierungsarbeit gegen Menschenhandel

Die Verordnung vom 23. Oktober 2013 über Massnahmen zur Verhütung von Straftaten im Zusammenhang mit Menschenhandel (Verordnung gegen Menschenhandel; SR 311.039.3) gestattet es fedpol und dem Bund, Organisationen und Projekte, die sich für die Bekämpfung von Menschenhandel engagieren – beispielsweise in der Opferhilfe –, finanziell zu unterstützen.

Der Bund setzt sich für eine langfristige und nachhaltige Präventions- und Sensibilisierungsarbeit gegen Menschenhandel ein und unterstützt in diesem Bereich sowohl einzelne Projekte als auch wiederkehrende Massnahmen von Organisationen. Seit 2023 stehen zu diesem Zweck jährlich 600 000 Schweizer Franken zur Verfügung.

Die tatsächlich verfügbaren Gelder hängen letztendlich jedoch von der Höhe des jährlich vom Parlament bewilligten Budgets ab.

Gesuchseingabe für:

Rechtliche Grundlagen

Verordnung gegen Menschenhandel
(SR 311.039.3)

Dokumente

Bundesamt für Polizei

Bereich Kriminalprävention
Guisanplatz 1A
3003 Bern