Meldung erfassen und einreichen
Meldungen, Informations- und Datenaustausch mit der Meldestelle
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Informationssystem goAML
Der Verkehr mit der Meldestelle für Geldwäscherei erfolgt über das Informationssystem goAML. Dies gilt insbesondere für die Übermittlung von Meldungen, aber auch für den weiteren Informationsaustausch zwischen der Meldestelle und den zuständigen Schweizer Behörden und Aufsichtsstellen.
Finanzintermediäre, Händlerinnen und Händler sowie Beraterinnen und Berater sind verpflichtet Verdachtsmeldungen, deren Beilagen sowie Zusatzinformationen über das Informationssystem goAML zu erfassen und einzureichen.
Die Verordnung des fedpol über den Datenstandard für das Informationssystem der Meldestelle für Geldwäscherei (VDIGw) legt fest, für wen die Pflicht zur Nutzung des Informationssystems goAML besteht und welche technischen Vorgaben bei der Übermittlung einer Meldung gelten.
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Erstregistrierung Berater/Beraterin - SRO-Gesuch wurde eingereicht
Erstregistrierung Berater/Beraterin- Berufsmässigkeit nach Art. 7 GwV
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