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Veröffentlicht am 12. August 2025

Geldwäscherei

Revision des Geldwäschereigesetzes tritt per 1. Oktober 2026 in Kraft

Am 1. Oktober 2026 treten die Änderungen des Bundesgesetzes über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung (Geldwäschereigesetz; GwG) in Kraft. Neu werden Beraterinnen und Berater, die berufsmässig bei bestimmten Rechtsgeschäften mitwirken, dem GwG unterstellt. Diese unterliegen damit den entsprechenden Sorgfaltspflichten des Gesetzes und sind verpflichtet, bei Geldwäschereiverdacht eine Meldung an die MROS zu erstatten.

Mit dem neuen Art. 23 Abs. 7 GwG wird die elektronische Einreichung von Verdachtsmeldungen an die MROS gesetzlich festgeschrieben. Zudem überträgt der Gesetzgeber mit dieser Regelung fedpol ausdrücklich die Kompetenz, den technischen Datenstandard für den elektronischen Informationsaustausch mit der MROS festzulegen.

Von dieser Kompetenz hat fedpol mit dem Erlass der Verordnung über den Datenstandard für das Informationssystem der Meldestelle für Geldwäscherei (VDIGw) Gebrauch gemacht. Die VDIGw tritt ebenfalls per 1. Oktober 2026 in Kraft

Meldestelle für Geldwäscherei (MROS)

Die Meldestelle für Geldwäscherei MROS ist die zentrale Meldestelle der Schweiz für Verdachtsfälle von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung. Sie nimmt die Aufgaben einer Financial Intelligence Unit (FIU) wahr. Der Begriff «FIU» ist die international gebräuchliche Bezeichnung für staatliche Dienststellen, die bei der Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung für Finanztransaktionsuntersuchungen zuständig sind. Die Errichtung einer solchen Institution entspricht der Empfehlung der Financial Action Task Force on Money Laundering (FATF).

Kerntätigkeit der MROS

Intelligence

Die MROS empfängt Verdachtsmeldungen, welche gestützt auf das Geldwäschereigesetz und das Strafgesetzbuch von Finanzintermediären, Händlerinnen und Händlern sowie Beraterinnen und Berater erstattet werden. Sie führt eigene Analysen durch und ergänzt die erhaltenen Verdachtsmeldungen mit Informationen. Die MROS entscheidet im Einzelfall, ob eine Anzeige an eine Strafverfolgungsbehörde (Bundesanwaltschaft oder kantonale Staatsanwaltschaften) erstattet wird oder nicht.

Kooperation

Auf nationaler Ebene tauscht sich die MROS mit den relevanten Behörden aus. International kooperiert sie mit ausländischen FIUs, operativ und strategisch, so wie es die internationalen Vorgaben verlangen. Die MROS ist Mitglied der Egmont Gruppe, einem internationalen Verein bestehend aus rund 177 operativ unabhängigen FIU. Der Austausch von Finanzinformationen ist von grösster Bedeutung und ein Eckpfeiler der internationalen Bemühungen zur Bekämpfung von Geldwäscherei, Terrorismusfinanzierung und den damit verbundenen Vortaten.

Prävention

Die MROS bewertet die nationalen Risiken von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung – in Zusammenarbeit mit nationalen Partnern. Sie erstellt strategische Analysen (Erkennen von Mustern und Tendenzen) und teilt die gewonnenen Erkenntnisse mit den Behörden, der Finanzindustrie sowie der Öffentlichkeit. Die MROS ist Teil der interdepartementalen Koordinationsgruppe zur Bekämpfung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung (KGGT). Dort leitet sie die Untergruppe «Analyse» und ist mitunter für die Erstellung der sektoriellen und nationalen Risikoanalysen (NRA) zuständig.

Organisation

fedpol führt die MROS. Organisatorisch ist die MROS in den Direktionsbereich Kriminalprävention und Recht von fedpol eingegliedert und unterteilt sich in sechs Bereiche.

Bundesamt für Polizei

Meldestelle für Geldwäscherei (MROS)
Guisanplatz 1A
CH-3003 Bern