Revision des Scheidungsrechts

Verkürzung der Trennungsfrist

Worum geht es?

Die Trennungsfrist von vier Jahren, nach welcher ein Ehegatte die Scheidung gegen den Willen des/der anderen verlangen kann, wird besonders in seit langem zerrütteten Ehen als lange und belastend empfunden. Die Verkürzung der Trennungsfrist auf zwei Jahre kommt einem Bedürfnis nach, ohne die Ehegatten zu einer zu raschen und zu leichtfertigen Scheidung zu veranlassen.

Was ist bisher geschehen?

  • Am 20. März 2001 reicht Nationalrätin Lili Nabholz eine parlamentarische Initiative ein. Sie verlangt, dass die vierjährige Trennungsfrist, nach welcher ein Ehegatte auf Scheidung klagen kann, auf zwei Jahre verkürzt wird.
  • Nachdem der Nationalrat der parlamentarischen Initiative am 16. September 2002 Folge gegeben hat, erarbeitet die Kommission für Rechtsfragen einen Vorentwurf und Bericht.
  • Der Bundesrat widersetzt sich in seiner Stellungnahme vom 2. Juli 2003 nicht der vorgeschlagenen Revision (Medienmitteilung).
     
  • Parlamentarische Beratungen (01.408)
      
  • Die Referendumsfrist läuft am 8. April 2004 ungenutzt ab.
  • Die Gesetzesänderung tritt am 1. Juni 2004 in Kraft (Medienmitteilung).

Dokumentation

Medienmitteilungen

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Letzte Änderung 27.12.2004

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