Coronavirus und Justiz

Bundesrat hat die Auswirkungen der Corona-Krise auf die Justiz analysiert


Drohende Überschuldung von Unternehmen aufgrund der Coronakrise

Mit gezielten Massnahmen wollte der Bundesrat coronabedingte Konkurse und den damit verbundenen Verlust von Arbeitsplätzen abwenden. Deshalb hat er am 16. April 2020 mehrere Sofortmassnahmen getroffen: Erleichterungen für Unternehmen bei drohender Überschuldung sowie Anpassungen im Betreibungsrecht. Die Massnahmen gelten bis zum 19. Oktober 2020.

Am 14. Oktober 2020 hat der Bundesrat beschlossen, die Massnahmen derzeit nicht zu verlängern. Allerdings will er die Situation weiterhin laufend analysieren und gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt erneut die notwendigen Massnahmen ergreifen.

Unabhängig von der Corona-Pandemie hat das Parlament im Rahmen der Aktienrechtsrevision beschlossen, die Gesamtdauer für die provisorische Nachlassstundung im Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz von vier auf acht Monate zu verlängern. Der Bundesrat hat diese Gesetzesänderung auf den 20. Oktober 2020 in Kraft gesetzt.


Generalversammlungen

Unternehmen, die ihre GV nicht verschieben wollen, sollen ihren Aktionären empfehlen, sich am Anlass vertreten zu lassen. So können die Zahl der Teilnehmenden gesenkt und die Vorschriften des Bundes eingehalten werden. 


Abstimmungen

Für alle hängigen eidgenössischen Volksbegehren (Volksinitiativen und fakultative Referenden) sollen die Sammel- und Behandlungsfristen während einer begrenzten Zeit stillstehen.

Letzte Änderung 07.05.2024

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