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Veröffentlicht am 24. Juli 2025

Waffenhandel

Gewerbsmässige Waffenhersteller und -händler benötigen eine gültige Waffenhandelsbewilligung. Diese ist bei der zuständigen kantonalen Waffenbüro zu beantragen.

Kantonale Waffenbüros

Für die Verbringung von Waffen in die Schweiz ist zusätzlich eine Bewilligung von fedpol erforderlich.

Wer innerhalb eines Jahres Waffen mit einer oder mehreren Einzelbewilligungen eingeführt hat und dabei keine Beanstandungen erfolgten, kann eine Generalbewilligung beantragen.

Einzelbewilligungen:

Verbotene Munition:

Generalbewilligungen: