Waffenhandel
Gewerbsmässige Waffenhersteller und -händler benötigen eine gültige Waffenhandelsbewilligung. Diese ist bei der zuständigen kantonalen Waffenbüro zu beantragen.
Kantonale Waffenbüros
Für die Verbringung von Waffen in die Schweiz ist zusätzlich eine Bewilligung von fedpol erforderlich.
Wer innerhalb eines Jahres Waffen mit einer oder mehreren Einzelbewilligungen eingeführt hat und dabei keine Beanstandungen erfolgten, kann eine Generalbewilligung beantragen.
Einzelbewilligungen:
Gesuch um Erteilung einer Einzelbewilligung
zum gewerbsmässigen Verbringen von Waffen, wesentlichen Waffenbestandsteilen, Munition oder Munitionsbestandteilen in das schweizerische Staatsgebiet
Gesuch um Erteilung einer Ausnahmebewilligung (Einzelbewilligung)
zum gewerbsmässigen Verbringen von Waffen, besonders konstruierten, wesentlichen Waffenbestandteilen oder Waffenzubehör in das schweizerische Staatsgebiet
Verbotene Munition:
Generalbewilligungen:
Gesuch um Erteilung einer Generalbewilligung
zum gewerbsmässigen Verbringen von Waffen, wesentlichen Waffenbestandsteilen, Munition oder Munitionsbestandteilen in das schweizerische Staatsgebiet
Gesuch einer Ausnahmebewilligung zur Generalbewilligung
zum gewerbsmässigen Verbringen einer unbeschränkten Anzahl von Waffen, wesentlichen Waffenbestandteilen oder Waffenzubehör in das schweizerische Staatsgebiet