Verbotene Waffen / Waffenzubehör
(Ausnahmebewilligung)
Verbotene Waffen sind nur in Ausnahmefällen zugelassen. Ausnahmen gelten für: Sportschützinnen und Sportschützen, Sammlerinnen und Sammler sowie Museen. Für den Erwerb und Besitz benötigen Sie eine Ausnahmebewilligung des kantonalen Waffenbüros Ihres Wohnsitzes.













