Zum Hauptinhalt springen

Veröffentlicht am 7. Juli 2026

Verbotene Waffen / Waffenzubehör

(Ausnahmebewilligung)

Verbotene Waffen sind nur in Ausnahmefällen zugelassen. Ausnahmen gelten für: Sportschützinnen und Sportschützen, Sammlerinnen und Sammler sowie Museen. Für den Erwerb und Besitz benötigen Sie eine Ausnahmebewilligung des kantonalen Waffenbüros Ihres Wohnsitzes.

Beispielbilder verbotener Waffen und Waffenzubehör – nicht abschliessend