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Veröffentlicht am 6. November 2025

Verbotene Waffen / Munition / Waffenzubehör

Verbotene Waffen

Halbautomatische Feuerwaffen mit grossem Magazin (ab dem 15. August 2019)

  • Erwerb möglich für Sportschützinnen und Sportschützen, Sammlerinnen und Sammler und Museen
  • Gesuchsformular ausfüllen und an das kantonale Waffenbüro senden

Häufige Fragen betreffend das Waffenrecht

Übrige verbotene Waffen

Für den Erwerb der übrigen verbotenen Waffen, wenden Sie sich bitte an das kantonale Waffenbüro. Eine Bewilligung kann insbesondere erteilt werden für:

  • (Kampf-)Sportwaffen, die in Vereinen genutzt werden
  • verbotene Messer, die von Behinderten oder bestimmten Berufsgruppen verwendet werden

Detaillierte Informationen zu den verschiedenen verbotenen Waffen, Munition und Waffenzubehör finden Sie in folgenden Merkblättern: