Das Schengener Informationssystem (SIS) ist ein unverzichtbares Instrument für den Informationsaustausch zwischen den Polizei-, Migrations- und Grenzkontrollbehörden des Schengen-Raums. Das SIS enthält Ausschreibungen von zur Festnahme ausgeschriebenen Straftätern sowie Informationen über vermisste Personen oder Personen, gegen die ein Einreiseverbot besteht. Ausserdem enthält es Ausschreibungen von Fahrzeugen, Gegenständen oder Waffen, nach denen gefahndet wird.
Zum Beispiel wurden im März 2023 Neuerungen zur Verbesserung des Fahndungssystems in Betrieb genommen. Das bedeutet konkret…
SIS ist schneller: Es gilt eine Frist von 12 Stunden für die Beantwortung von Anfragen nach zusätzlichen Informationen.
SIS bietet mehr Opferschutz: Besonders schutzbedürftige Personen können präventiv ausgeschrieben werden, z.B. Kinder, die aufgrund eines Familienkonflikts von ihrem Vater oder ihrer Mutter entführt werden könnten, oder Opfer von Zwangsheirat oder Menschenhandel.
SIS bietet mehr Informationen über potenzielle Terroristen: Personen, die im Verdacht stehen, an terroristischen Aktivitäten beteiligt zu sein, müssen im SIS ausgeschrieben werden, z. B. zur verdeckten Registrierung (es sei denn, zwingende operative Gründe sprechen dagegen). Dies bedeutet, dass alle Personen, die eine terroristische Gefahr darstellen können, im SIS sichtbar sind und ihre Bewegungen nachvollzogen werden können.
SIS bietet mehr Informationen über Einreiseverbote: Alle Einreiseverbote, die aus Sicherheits- oder Migrationsgründen verhängt werden, müssen im SIS ausgeschrieben werden.
SIS bietet erweiterte Nutzung von Fingerabdrücken: Auch Fingerabdrücke von nicht identifizierten Tätern können im SIS erfasst werden. Damit können nun auch Spuren, die am Tatort einer schweren Straftat sichergestellt wurden und mit herkömmlichen Mitteln nicht identifiziert werden konnten, im SIS ausgeschrieben werden.
SIS bietet mehr Informationen zu Wegweisungsverfügungen: Die Wegweisungsverfügungen des SEM und der kantonalen Migrationsbehörden werden zusammen mit der effektiven Ausreisefrist in das SIS eingegeben. Verlässt die betroffene Person den Schengen-Raum nicht fristgerecht, wird sie im SIS ausgeschrieben und kann von den Behörden aller Mitgliedstaaten aus dem Schengen-Raum ausweisen werden.
Bis Mitte 2026 soll Europol den Schengen-Staaten SIS-Ausschreibungen vorschlagen können – bei einem Verdacht auf Terrorismus oder Schwerstkriminalität.
Bis Mitte 2026 werden für den Informationsaustausch via SIS verbindliche Antwortfristen, definierte Single Points of Contact und einheitliche Kommunikationskanäle festgelegt.
Sind Sie im SIS verzeichnet?
Sie haben die Möglichkeit, Auskunft darüber zu erhalten, ob Daten über Sie im SIS verarbeitet werden, und können gegebenenfalls Einsicht in diese Daten erhalten, sie berichtigen oder löschen lassen. Weitere Informationen finden Sie unter diesem Link:
Möchten Sie wissen, ob Sie in einem dieser Systeme verzeichnet sind oder Informationen ändern oder löschen lassen, können Sie unter diesem Link ein Gesuch stellen: