Unterstützung von Organisationen
Der Bund kann sich aktiv an Organisationen beteiligen, welche zur Verhütung von Straftaten in Zusammenhang mit Menschenhandel beitragen.
Die Subventionen betragen maximal 25% der Gesamtsumme, die den Organisationen zur Verfügung steht.
Die Bedingungen sind im Dokument „Richtlinie für das Gesuchsverfahren“ aufgeführt.
Eingabefrist: Gesuche für Unterstützung für das kommende Jahr können bis zum 31. Juli des laufenden Jahres eingereicht werden.
Gesuchsunterlagen:
Ein vollständiges Gesuch enthält:
- Gesuchsformular
- Kopie der geltenden Statuten der Institution / Dokumentation der Organisation
- Geschäftsbericht des Vorjahres / Budget des laufenden Jahres / Budget und Finanzplan Folgejahre
- Einzahlungsschein
Rechtliche Grundlagen
- Verordnung gegen Menschenhandel
(SR 311.039.3)
Dokumente
Bundesamt für Polizei
Bereich Kriminalprävention
Guisanplatz 1A
3003 Bern
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