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Veröffentlicht am 11. November 2025

Unterstützung von Organisationen

Der Bund kann sich aktiv an Organisationen beteiligen, welche zur Verhütung von Straftaten in Zusammenhang mit Menschenhandel beitragen.

Die Subventionen betragen maximal 25% der Gesamtsumme, die den Organisationen zur Verfügung steht.

Die Bedingungen sind im Dokument „Richtlinie für das Gesuchsverfahren“ aufgeführt.

Eingabefrist: Gesuche für Unterstützung für das kommende Jahr können bis zum 31. Juli des laufenden Jahres eingereicht werden.

Gesuchsunterlagen:
Ein vollständiges Gesuch enthält:

  • Gesuchsformular
  • Kopie der geltenden Statuten der Institution / Dokumentation der Organisation
  • Geschäftsbericht des Vorjahres / Budget des laufenden Jahres / Budget und Finanzplan Folgejahre
  • Einzahlungsschein

Rechtliche Grundlagen

Dokumente

Bundesamt für Polizei

Bereich Kriminalprävention
Guisanplatz 1A
3003 Bern