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Veröffentlicht am 11. August 2025

Strafverfolgung

Die Hilferufe der Opfer können auch indirekt erfolgen

Menschenhandel ist eine Straftat. Die strafrechtliche Verfolgung der Täter obliegt den kantonalen Justizbehörden. In der Schweiz beruht die Strafverfolgung auf mehreren gesetzlichen Grundlagen. Menschenhandel im Sinne des Strafgesetzbuches ist ein Verbrechen, wenn Menschen (Erwachsene wie auch Minderjährige) unter Ausnutzung ihrer Notlage zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung, der Ausbeutung ihrer Arbeitskraft oder zwecks Entnahme eines Körperorgans angeworben, unter Zwang von einem Ort an einen anderen verbracht oder beherbergt und deren Dienste angeboten werden, um daraus Profit zu schlagen. Oft geht Menschenhandel mit anderen strafbaren Handlungen einher, wie Förderung der Prostitution, Menschenschmuggel, Beihilfe zur illegalen Einreise oder Widerhandlungen gegen das Ausländergesetz.  

Polizeilich registrierte Straftaten (PKS)

Seit 2020 können die polizeilich registrierten Straftaten in der PKS nach Art der Ausbeutung statistisch ausgewiesen werden.

Polizeilich registrierte Straftaten, 2020-2023

Strafurteile

Opferhilfe (Angaben basierend auf Opferberatungen durch kantonale Opferberatungsstellen)