Sprengmittel

Achtung Betrugsmails
Zur Zeit werden mit dem Absender zse@fedpol.admin.ch E-Mails mit folgendem Wortlaut verschickt:
Wir bestätigen den Erhalt eines Sie betreffenden Postschreibens mit der Nummer RT-A052-A. Anbei finden Sie die offizielle Antwort des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten.
Angehängt ist ein PDF. Es handelt sich hierbei um Spam. Bitte reagieren Sie nicht auf diese Nachricht, löschen Sie sie oder melden Sie sie beim Bundesamt für Cybersicherheit BACS.
Wer Sprengmittel nutzen möchte, benötigt Bewilligungen: für den Import, den Verkauf, den Erwerb, deren Herstellung oder deren Verwendung. Alle Sprengmittel benötigen eine Bewilligung, je nach Zuständigkeit entweder von fedpol oder von einer kantonalen Behörde.
Wer braucht welche Bewilligungen?
Bewilligungen – von fedpol erteilt
Bewilligungen – von den Kantonen erteilt
Auskünfte zu den Bewilligungen in kantonaler Zuständigkeit erteilen:
Bundesamt für Polizei
Guisanplatz 1A
CH-3003 Bern