Zum Hauptinhalt springen

Veröffentlicht am 7. November 2025

Sprengmittel

Neuenegg, 18. Juni 2020: Der 118 Jahre alte und 56 Meter hohe Kamin auf dem Gelände der Firma Wander wird gesprengt.

Achtung Betrugsmails

Zur Zeit werden mit dem Absender zse@fedpol.admin.ch E-Mails mit folgendem Wortlaut verschickt:

Wir bestätigen den Erhalt eines Sie betreffenden Postschreibens mit der Nummer RT-A052-A. Anbei finden Sie die offizielle Antwort des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten.

Angehängt ist ein PDF. Es handelt sich hierbei um Spam. Bitte reagieren Sie nicht auf diese Nachricht, löschen Sie sie oder melden Sie sie beim Bundesamt für Cybersicherheit BACS.
 

Wer Sprengmittel nutzen möchte, benötigt Bewilligungen: für den Import, den Verkauf, den Erwerb, deren Herstellung oder deren Verwendung. Alle Sprengmittel benötigen eine Bewilligung, je nach Zuständigkeit entweder von fedpol oder von einer kantonalen Behörde.

Wer braucht welche Bewilligungen?

Bewilligungen – von fedpol erteilt

Bewilligungen – von den Kantonen erteilt

Auskünfte zu den Bewilligungen in kantonaler Zuständigkeit erteilen:

Bundesamt für Polizei

Zentralstelle Explosivstoffe
Guisanplatz 1A
CH-3003 Bern