Prümer Abkommen
Warum braucht es das Prümer Abkommen?
Für die Polizeiarbeit äusserst wertvolle Informationen wie DNA-Profile, Fingerabdrücke oder Fahrzeughalterdaten werden in nationalen Informationssystemen gespeichert. Finden Schweizer Ermittlerinnen und Ermittler heute DNA-Spuren an einem Tatort, werden diese zuerst mit der nationalen DNA-Datenbank abgeglichen. In dieser sind die DNA-Profile von verdächtigten oder verurteilten Straftätern und DNA-Spuren von Tatorten gespeichert. Ergibt dieser Abgleich keinen Treffer, können die Schweizer Polizeien die gefundenen DNA-Spuren mit den Datenbanken anderer Länder abgleichen.
Heute ist das ein aufwändiges und langwieriges Verfahren, das wertvolle Zeit kostet. Die Schweizer Polizeien formulieren zunächst eine INTERPOL-Anfrage mit Informationen zum Fall, die via fedpol an alle Länder einzeln verschickt wird. Da solche Anfragen auch immer wieder unbeantwortet bleiben, erhalten die Schweizer Polizeien keinen vollständigen Überblick darüber, welche Länder über notwendige Informationen zu einem konkreten Fall verfügen. Zielgerichtete Anfragen sind mit der heutigen Praxis nicht möglich.
Was ändert sich mit dem Prümer Abkommen?
Das Prümer Abkommen macht die internationalen Abfragen für die Schweizer Strafverfolgungsbehörden effizienter und schneller. Mit einer einzigen Abfrage wird ein automatisierter Abgleich der Datenbanken aller beteiligten EU-Länder ausgelöst. So kann eruiert werden, welche Länder über möglicherweise wichtige Informationen zu einem konkreten Fall verfügen. Wenn beispielsweise eine DNA-Spur in der Datenbank eines anderen Landes einen Treffer auslöst, erhalten die Schweizer Strafverfolgungsbehörden direkt eine Meldung und können bei diesem Land in einem zweiten Schritt mehr Informationen anfordern.
Als Folge des digitalisierten Abgleichs können dank dem Prümer Abkommen Ermittlungen beschleunigt werden, Personen zweifelsfrei identifiziert werden, Verbindungen zwischen Straftaten in der Schweiz und im Ausland schneller festgestellt werden und damit unter anderem Vorgehensweisen krimineller Organisationen rascher erkannt und aufgedeckt werden.
Wird das Prümer Abkommen weiterentwickelt?
Nach 10 Jahren Prümer Abkommen hat die Europäische Union beschlossen, den Abgleich biometrischer Daten zu modernisieren. Daraus entstanden sind die Projekte Prüm Plus und Prüm II. Prüm Plus nimmt die Schweiz am kompletten Prümer-Austausch teil (DNA, Fingerabdrücke, Fahrzeug und Fahrzeughalterdaten). Mit der Umsetzung von Prüm II werden unter anderem die Abgleichkategorien ergänzt – künftig werden Gesichtsbilderabgleiche sowie Abgleiche zu vermissten und nichtidentifizierten menschlichen Überresten möglich sein.
DNA-Verbrecherjagd: spektakuläre Fälle und die Schweizer Realität - Einstein - Play SRF