Veröffentlicht am 22. Juli 2025
Phasen der Radikalisierung
Terrorismusbekämpfung Schweiz - Zuständigkeiten und Instrumente
Prävention zu Beginn einer RadikalisierungZuständige Stellen
- Sicherheitsverbund Schweiz (SVS), kantonale und kommunale Stellen (insb. Bildungseinrichtungen, Kantons- und Gemeindepolizeien, Gewaltpräventionsstellen, Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden [KESB], Sozial- und Migrationsbehörden, Opferhilfestellen, Justizvollzug)
- Nachrichtendienst des Bundes (NDB) mit kantonalen Nachrichtendiensten (KND)
- Zivilgesellschaftliche Akteure (Beratungsstellen, Streetworker u. a.)
Instrumente und Mittel
- Präventionsprogramme in den Kantonen und Gemeinden (z. B. Programme zur Gewaltprävention) sowie in Bildungseinrichtungen und im Justizvollzug
- Leitfäden von Gemeinden, Polizei, Fachstellen u.a.
- Polizeiliche Netzwerke, Brückenbauerinnen und Brückenbauer
- Proaktiver Austausch mit ausländischen Organisationen, Interessenvertretungen und Glaubensgemeinschaften
- Feststellungen bei Patrouillen- und Kontrolltätigkeit, bei Community-Policing oder bei Interventionen nach familiären Differenzen oder häuslicher Gewalt
- Nationaler Aktionsplan zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewaltätigem Extremismus (NAP), einschliesslich Impulsprogramm des Bundes, um Projekte von Kantonen, Gemeinden und der Zivilgesellschaft zu unterstützen
- Grundlagenpapier der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) für den Umgang mit Radikalisierung und gewaltätigem Extremismus im Justizvollzug in der Schweiz
Früherkennung und polizeiliche Massnahmen zur Erkennung von Gefährdungen und GefahrenabwehrZuständige Stellen
- Nachrichtendienst des Bundes (NDB) mit kantonalen Nachrichtendiensten (KND)
- Kantons- und Gemeindepolizeien und Mitwirkende des kantonalen Bedrohungsmanagements
- Staatssekretariat für Migration (SEM) mit den kantonalen Migrationsämtern
- Bundesamt für Polizei fedpol
Instrumente und Mittel
NDB:
- Identifizierung und Prävention von terroristischen Bedrohungen
- Verarbeiten von Erkenntnissen im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
- Recherche und Sammeln von Informationen aus öffentlichen und nachrichtendienstlichen Quellen
- Präventive Ansprachen
- Sensibilisierungsmassnahmen in Gefängnissen
- Erstellen von Berichten an die Bundesanwaltschaft, das SEM oder fedpol
- Anträge an fedpol für präventiv-polizeiliche Massnahmen (Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus PMT), die ausserhalb eines Strafverfahrens oder nach dem Straf- oder Massnahmenvollzug angewendet werden können
- Melde- und Gesprächsteilnahmepflicht (Art. 23k des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit BWIS)
- Kontaktverbot (Art. 23l BWIS)
- Ein- und Ausgrenzung (Art. 23m BWIS)
- Ausreiseverbot (Art. 23n BWIS)
- Eingrenzung auf eine Liegenschaft («Hausarrest»; Art. 23o BWIS)
- Elektronische Überwachung und Mobilfunklokalisierung als Vollzugsmassnahmen (Art. 23q BWIS)
- Einträge in den Informationssystemen RIPOL und dem Schengener Informationssystem (SIS); gezielte Kontrolle und verdeckte Registrierung
Kantone:
- Kantonales Bedrohungsmanagement
- Instrumente und Massnahmen des kantonalen Polizeirechts zum Erkennen von Straftaten
- Polizeiliche Gefahrenabwehr
- Anträge an fedpol für präventiv-polizeiliche Massnahmen (PMT), die ausserhalb eines Strafverfahrens oder nach dem Straf- oder Massnahmenvollzug angewendet werden können (vgl. «Anträge an fedpol» unter NDB)
fedpol:
- Anträge an fedpol für präventiv-polizeiliche Massnahmen (PMT), die ausserhalb eines Strafverfahrens oder nach dem Straf- oder Massnahmenvollzug angewendet werden können (vgl. «Anträge an fedpol» unter NDB)
- Ausschreibung zur verdeckten Registrierung oder gezielten Kontrolle im SIS
Zusammenarbeit mit SEM und den kantonalen Migrationsämtern:
- Nichterteilung/Widerruf von Asyl und Aufenthaltsbewilligungen
- Visaverweigerung
- Nichterteilen/Widerruf von Aufenthaltsbewilligungen
- Nichterteilen des Schweizer Bürgerrechts und Entzug des Schweizer Bürgerrechts bei Doppelbürgerinnen und -bürgern
- Ausländerrechtliche Massnahmen wie Ein- und Ausgrenzung (Rayonverbot)
- Anordnung von Vorbereitungs- oder Ausschaffungshaft gegenüber Ausländerinnen und Ausländern, welche die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz gefährden (Art. 75 Abs. 1 Bst. I bzw. Art. 76 Abs. 1 Bst. b Ziff. 1 des Ausländer- und Integrationsgesetzes AIG)
- Das SEM trägt auch zur Früherkennung von Fällen bei, die für die innere und äussere Sicherheit relevant sein könnten, und meldet diese den Sicherheitspartnern (NDB, fedpol)
Intensive Kooperation zwischen den Sicherheitsbehörden des Bundes und der Kantone in der operativen Koordination TETRA (Terrorist Tracking)
Strafverfahren und AnklageZuständige Stellen
- Nachrichtendienst des Bundes (NDB)
- Zwangsmassnahmengerichte
- Bundesanwaltschaft (BA)
- Kantone
- Kantonale Jugendanwaltschaften
- Bundesamt für Justiz (BJ)
Instrumente und Mittel
- Erstellen von Berichten durch den NDB für BA, SEM oder fedpol
- Erste Ermitlungen durch die kantonalen Behörden, wenn der Fall dringend ist und die Strafverfolgungsbehörden des Bundes noch nicht tätig geworden sind (Art. 27 der Strafprozessordnung)
- Strafprozessrecht: Ermittlungs- und Untersuchungsverfahren, Anordnung von Zwangsmassnahmen (Kommunikationsüberwachung, Observation, Ansprachen, Untersuchungshaft oder Ersatzmassnahmen wie Reisedokumentensperre, Meldepflicht bei der Polizei etc.)
- Polizeiliche Kooperation und Rechtshilfe
- Strafgesetzbuch (StGB), insbesondere:
- Art. 260ter (Beteiligung an oder Unterstützung einer kriminellen oder terroristischen Organisation)
- Art. 260sexies (Anwerbung, Ausbildung und Reisen im Hinblick auf eine terroristische Straftat)
- Nachrichtendienstgesetz NDG: Strafbarkeit nach Art. 74 Abs. 4 (Beteiligung oder Unterstützung einer verbotenen Organisation oder Gruppierung terroristischer oder gewalttätig-extremistischer Natur)
VerurteilungZuständige Stellen
- Bundesstrafgericht
- Bundesgericht
- Kantonale Jugendgerichte
Instrumente
- Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren für die Unterstützung/Beteiligung an einer terroristischen Organisation; bis zu 20 Jahren, wenn bestimmender Einfluss in der Organisation
- Evtl. Anordnen von Massnahmen (therapeutische Massnahmen und Verwahrung, Kontakt- und Rayonverbot, Tätigkeitsverbot)
- Ausweisung nach Art. 68 des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG)
- Landesverweisung krimineller Ausländerinnen und Ausländer bei strafbaren Handlungen nach Art. 66a ff. Strafgesetzbuches (StGB)
JustizvollzugZuständige Stelle
- Straf- und Massnahmenvollzugsbehörden
Instrumente und Mittel
- Freiheitsstrafe in einer Strafvollzugsanstalt, allenfalls therapeutische Begleitmassnahmen im Einzelfall; Möglichkeit der Anordnung von Einzelhaft und getrennter Unterbringung nach Art. 78 Bst. d bzw. 90 Abs. 1 Bst. d des Strafgesetzbuches (StGB)
- Nationaler Aktionsplan zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewaltätigem Extremismus (NAP)
- Haftregime und Vollzugsziele (Ausstieg und Reintegration) überprüfen
- Instrumente zur Risikoeinschätzung und zum Risikomanagement im Justizvollzug stärken
- Grundlagenpapier der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) für den Umgang mit Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus im Justizvollzug in der Schweiz
- Informationsaustausch zwischen Sicherheits- und Justizvollzugsbehörden vor dem Haftantritt, während der Haft und zum Zeitpunkt der Entlassung aus dem Justizvollzug sowie beim Festlegen von Bewährungsauflagen optimieren
- Wissenstransfer und Erfahrungsaustausch zwischen Sicherheits- und Justizvollzugsbehörden intensivieren
Nach dem JustizvollzugZuständige Stellen
- Nachrichtendienst des Bundes (NDB)
- Justizvollzugsbehörden Migrations- und Sozialbehörden
- Kantons- und Gemeindepolizeien
- Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB)
- Staatssekretariat für Migration (SEM)
- Bundesamt für Polizei (fedpol)
Instrumente und Mittel
- Identifikation und Prävention von terroristischen Bedrohungen durch den NDB
- Verarbeiten von Erkenntnissen im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten durch den NDB
- Präventive Ansprachen durch den NDB
- Überwachungsmassnahmen durch den NDB
- Erstellen von Berichten durch den NDB für die Bundesanwaltschaft, das SEM oder fedpol
- Ausweisung (Art. 68 des Ausländer- und Integrationsgesetzes AIG) und Einreiseverbot (Art. 67 AIG) durch fedpol bei Gefährdung der inneren oder äusseren Sicherheit
- Für Straftaten, die nach dem 1. Oktober 2016 begangen wurden, obligatorische Landesverweisung durch das Gericht
- Entzug der Doppelbürgerschaft (Art. 42 des Bürgerrechtsgesetz BüG, näher ausgeführt durch Art. 30 der Bürgerrechtsverordnung BüV)
- Entzug des Aufenthaltstitels
- Polizeiliche Massnahmen gestützt auf kantonales Recht
- Begleitung durch Sozialbehörden
- Ausstiegshilfen (Disengagement)
- Kantonales Bedrohungsmanagement
- Nationaler Aktionsplan zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus (NAP), einschliesslich Impulsprogramm des Bundes, um Projekte von Kantonen, Gemeinden und der Zivilgesellschaft zu unterstützen
- Neue polizeiliche Massnahmen im Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT), die ausserhalb eines Strafverfahrens oder nach dem Straf- oder Massnahmenvollzug angewendet werden können (siehe Phase 2)