Übergangsfrist für Abgabe von pyrotechnischen Gegenständen wird verlängert
Bern, 18.11.2020 - In der Schweiz müssen sämtliche pyrotechnischen Gegenstände vor dem Verkauf geprüft werden. Diese Regelung gilt seit mehreren Jahren. Für bestimmte Kategorien von Pyrotechnik wurde eine Übergangsfrist bis zum 31. Januar 2021 festgelegt, während der Händler ihre Lagerbestände noch ohne Konformitätserklärung verkaufen können. Da die Lagerbestände bis zu diesem Datum nicht abgebaut werden können, hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 18. November 2020 die Frist um zwei Jahre verlängert.