Bundesrat passt Sprengstoffverordnung in zwei Punkten leicht an
Bern, 12.4.2017 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 12. April 2017 zwei Anpassungen an der Sprengstoffverordnung vorgenommen. Zum einen entfällt für die professionelle Anwendung von gebrauchsfertigen Produkten die Notwendigkeit eines Ausweises für Fachpersonen. Zum anderen wurden die Übergangsbestimmungen in der Sprengstoffverordnung verlängert. Produkte ohne Konformitätserklärung dürfen weiterhin gebraucht werden, sofern es für die Verwendung eine Bewilligung von fedpol gibt.