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Veröffentlicht am 7. Juli 2026

Nichtfeuerwaffen

(Vertrag, aber nicht meldepflichtig)

Für den Erwerb von Nichtfeuerwaffen ist ein schriftlicher Vertrag erforderlich, der von beiden Parteien 10 Jahre aufbewahrt werden muss. Dieser Vertrag enthält die Angaben der erwerbenden und übertragenden Person oder dem Waffenhändler.

Achtung:

Ausländische Staatsangehörige ohne Niederlassungsbewilligung C benötigen für sämtliche Waffen und ihre wesentlichen Bestandteile einen Waffenerwerbsschein. Das entsprechende Gesuch müssen Sie beim kantonalen Waffenbüro Ihres Wohnsitzkantons einreichen.

Beispielbilder von Nichtfeuerwaffen – nicht abschliessend