Nichtfeuerwaffen
(Vertrag, aber nicht meldepflichtig)
Für den Erwerb von Nichtfeuerwaffen ist ein schriftlicher Vertrag erforderlich, der von beiden Parteien 10 Jahre aufbewahrt werden muss. Dieser Vertrag enthält die Angaben der erwerbenden und übertragenden Person oder dem Waffenhändler.
Achtung:
Ausländische Staatsangehörige ohne Niederlassungsbewilligung C benötigen für sämtliche Waffen und ihre wesentlichen Bestandteile einen Waffenerwerbsschein. Das entsprechende Gesuch müssen Sie beim kantonalen Waffenbüro Ihres Wohnsitzkantons einreichen.
Beispielbilder von Nichtfeuerwaffen – nicht abschliessend
Kantonale Waffenbüros
Merkblätter
Merkblatt für den Handel mit Imitations-, Schreckschuss- und Soft-Air-Waffen
JET PROTECTOR JPX und JPX4 der Firma Piexon
Pepper Gun der Firma Mace USA
Matchluftpistolen und Matchluftgewehre
Schussfähige Miniaturkanonen, Böllerkanonen
Schreckschuss- und Signalwaffen, die für den Umbau zu Feuerwaffen nicht geeignet sind



