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Veröffentlicht am 6. November 2025

Meldepflichtige Waffen

Um meldepflichtige Waffen und ihre wesentlichen Bestandteile zu erwerben, benötigen Sie einen schriftlichen Vertrag. Er beinhaltet Angaben zur erwerbenden und übertragenden Person sowie zur Waffe. Handelt es sich um eine Feuerwaffe, hat die übertragende Person innert 30 Tagen nach Vertragsschluss eine Kopie des Vertrags an das kantonale Waffenbüro der Erwerberin bzw. des Erwerbers zu senden.

Ausländische Staatsangehörige ohne Niederlassungsbewilligung benötigen für sämtliche Waffen und ihre wesentlichen Bestandteile einen Waffenerwerbsschein.

Detaillierte Informationen zu den verschiedenen meldepflichtigen Waffen finden Sie in folgenden Merkblättern: