Kleinprojekte
Um Aktivitäten von nicht professionellen Trägerschaften zu ermöglichen, ist für Kleinprojekte ein vereinfachtes Verfahren vorgesehen.
Kleinprojekte sind Vorhaben, deren Gesamtkosten CHF 10‘000.- nicht übersteigen. Kleinprojekte erhalten eine Subvention von maximal CHF 5‘000.-.
Gesuche für Kleinprojekte können jederzeit eingereicht werden. Sie werden nach Möglichkeit innert Monatsfrist entschieden.
Die Bedingungen sind im Dokument „Richtlinie für das Gesuchsverfahren“ aufgeführt.
Gesuchsunterlagen:
Ein vollständiges Gesuch zur Projektunterstützung enthält:
- Gesuchsformular
- Detailliertes und erläutertes Budget
- Kopie der geltenden Statuten der zuständigen Institution / Dokumentation der Organisation
- Kontenauszug oder Jahres- bzw. Geschäftsbericht des Vorjahres
- Einzahlungsschein
Rechtliche Grundlagen
- Verordnung gegen Menschenhandel
(SR 311.039.3)
Dokumente
Bundesamt für Polizei
Bereich Kriminalprävention
Guisanplatz 1A
3003 Bern
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