Passenger Name Record (PNR)
Was sind PNR-Daten?
Wer mit dem Flugzeug reist, macht bei der Buchung oder beim Einchecken verschiedene Angaben: Dazu gehören zum Beispiel Vor- und Nachname, Kontaktangaben inkl. Adresse und Telefonnummer, Reisedatum und Reiseroute, Angaben zum Gepäck, zur Zahlungsart oder zu Mitreisenden. Diese Informationen (sogenannte Passenger Name Record, kurz PNR) werden durch die Luftverkehrsunternehmen für die Abwicklung des Fluges erhoben.
Die Flugpassagierdaten werden seit Jahren weltweit als wichtiges Instrument zur Bekämpfung von Terrorismus und Schwerstkriminalität eingesetzt. So verlangen es die Resolutionen des UNO-Sicherheitsrates und das Übereinkommen über die internationale Zivilluftfahrt. Die Luftverkehrsunternehmen sind deshalb verpflichtet, bei Flügen in Staaten, welche PNR nutzen, die PNR-Daten ihrer Passagiere der Passenger Information Unit (PIU) im Abflug- und Zielland bekanntzugeben.
Was geschieht mit meinen Daten?
Die Luftverkehrsunternehmen übermitteln der für die Bearbeitung der PNR-Daten zuständigen PIU ausschliesslich Daten, die sie bereits im Rahmen der Buchung oder Durchführung eines Fluges von Ihnen erhalten haben. Bei der Buchung werden Sie über die Verwendung Ihrer PNR-Daten und Ihre Auskunftsmöglichkeiten informiert.
Die PNR-Daten werden nach ihrem Eingang automatisiert mit polizeilichen Informationssystemen, Risikoprofilen und Beobachtungslisten abgeglichen. Ergibt sich keine relevante Übereinstimmung, werden die Daten nach einem Monat pseudonymisiert. Dadurch sind die Daten keiner konkreten Person mehr zuordenbar und nach insgesamt sechs Monaten automatisch gelöscht.
Wird eine mögliche Übereinstimmung festgestellt, prüft die PIU diese manuell. Bestätigt sich der Treffer, werden die relevanten Informationen an die zuständige Behörde, zum Beispiel die Flughafenpolizei für die nähere Kontrolle eines Passagiers bei der Landung, weitergegeben. Diese Daten werden während fünf Jahren aufbewahrt und anschliessend gelöscht.
Eine Aufhebung der Pseudonymisierung ist nur unter den gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen möglich.
Wie erhalte ich Auskunft über meine Daten?
Die PIU Schweiz bei fedpol nimmt ihren Betrieb am 1. Februar 2027 auf. Sie können bei fedpol Auskunft darüber verlangen, ob und welche Daten zu Ihrer Person im PNR-System bearbeitet werden.
Was müssen die Luftverkehrsunternehmen leisten?
Die Luftverkehrsunternehmen sind verpflichtet, der PIU Schweiz für alle von ihnen durchgeführten Flüge vom Ausland in die Schweiz und von der Schweiz ins Ausland die nach dem Flugpassagierdatengesetz (FPG) vorgeschriebenen PNR-Daten (Anhang 1 FPG) ihrer Passagiere bekanntzugeben. Die Daten sind innerhalb von zwei Zeitfenstern zu übermitteln: 48 bis 24 Stunden vor dem Abflug sowie nach Abschluss des Boardings.
Die Luftverkehrsunternehmen müssen ihre Passagiere bei der Buchung über die Bearbeitung der sie betreffenden PNR-Daten, die Bekanntgabe an die PIU Schweiz, die rechtliche Grundlage der Bearbeitung sowie ihr Recht auf Auskunft informieren.
Staatenliste
Die in der Schweiz ansässigen Luftverkehrsunternehmen dürfen PNR-Daten nur an eine ausländische PIU übermitteln, wenn die Voraussetzungen für die Datenbekanntgabe ins Ausland nach dem Flugpassagierdatengesetz (FPG) erfüllt sind. fedpol führt und veröffentlicht gemäss der Flugpassagierdatenverordnung (VFPG) eine Liste, die alle Staaten ausweist, denen in der Schweiz ansässige Luftverkehrsunternehmen Flugpassagierdaten bekanntgeben dürfen.