Feuerwaffen
(Vertrag und meldepflichtig)
Für den Erwerb meldepflichtiger Waffen und ihrer wesentlichen Bestandteile ist ein schriftlicher Vertrag erforderlich. Dieser Vertrag enthält die Angaben zur erwerbenden und übertragenden Person sowie zur Waffe. Die übertragende Person muss innerhalb von 30 Tagen eine Kopie des Vertrags an das kantonale Waffenbüro der erwerbenden Person senden.
Achtung:
Ausländische Staatsangehörige ohne Niederlassungsbewilligung C benötigen für sämtliche Waffen und ihre wesentlichen Bestandteile einen Waffenerwerbsschein. Das entsprechende Gesuch müssen Sie beim kantonalen Waffenbüro Ihres Wohnsitzkantons einreichen.





