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Veröffentlicht am 7. Juli 2026

Ausfuhr Waffen / Munition

Ausfuhr in einen Schengenstaat

Für die gewerbsmässige oder nichtgewerbsmässige Ausfuhr von Waffen in einen Schengenstaat sind folgende Stellen beteiligt bzw. ist folgendes Vorgehen erforderlich:

Ausfuhr in einen Nicht-Schengenstaat

Für die Ausfuhr von Waffen in einen Staat ausserhalb des Schengenraums ist das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) für die Bewilligung zuständig:

Zuständige Stelle für Jagd-, Sportwaffen, Imitations- und Soft-air-Waffen:
Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
Exportkontrollen / Industrieprodukte
CH-3003 Bern
Tel: +41 58 462 68 50
E-mail: licensing@seco.admin.ch   
Website

Zuständige Stelle für alle übrigen Feuerwaffen:
Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
Exportkontrollen / Kriegsmaterial
CH-3003 Bern
Tel: +41 58 464 50 94
E-Mail: armscontrol@seco.admin.ch   
Website