Einrichtung eines Europäischen Reiseinformations- und -genehmigungssystems (ETIAS) (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)

Worum geht es?


Allgemein

Die Verordnung (EU) 2018/1240 über die Einrichtung eines Europäischen Reiseinformations- und Genehmigungssystems (ETIAS) wurde am 12. September 2018 vom Europäischen Parlament und vom Rat der EU verabschiedet. Sie wurde der Schweiz aber bereits vorher, am 7. September 2018, als Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands notifiziert. Der Bundesrat hat die Übernahme der Verordnung am 10. Oktober 2018 unter Vorbehalt der parlamentarischen Genehmigung gutgeheissen.

Die ETIAS-Verordnung enthält direkt anwendbare Bestimmungen. Jedoch müssen einige Punkte auf Gesetzesstufe (AIG, BGIAA) konkretisiert werden. Für die Genehmigung des Notenaustausches ist das Parlament zuständig. Die Inbetriebnahme des ETIAS ist frühestens für Ende 2022 vorgesehen.


Europäisches Reiseinformations- und -genehmigungssystem (ETIAS)

Mit ETIAS wird, ähnlich dem sogenannten "Electronic System for travel authorisation" (ESTA) der USA, ein neues Reisegenehmigungssystem errichtet. Visumbefreite Drittstaatsangehörige, die in den Schengen-Raum einreisen wollen, werden verpflichtet (mit wenigen Ausnahmen), vor Antritt ihrer Reise in den Schengen-Raum online eine gebührenpflichtige Reisegenehmigung zu beantragen. Sie kostet sieben Euro und ist drei Jahre gültig. Die von den Reisenden im Rahmen des Gesuchs anzugebenden Daten werden vor Reiseantritt in einem weitgehend automatisierten Verfahren und durch Abfrage der bestehenden Schengen-Informationssysteme sowie der ETIAS-Überwachungsliste auf bestimmte Risiken (Sicherheit, illegale Einwanderung, öffentliche Gesundheit) hin überprüft. Die ETIAS-Reisegenehmigung garantiert keinen Anspruch auf Einreise. Sie stellt eine neue Bedingung für die Einreise von visumbefreiten Drittstaatsangehörigen in den Schengen-Raum dar.

Mit dem System soll ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der Gewährleistung der Mobilität und der Erhöhung der Sicherheit gefunden sowie gleichzeitig die legale Einreise in den Schengen-Raum ohne Visumpflicht durch die Vorabprüfung erleichtert werden.


Weitere Änderung des AIG

Ferner wird eine vorübergehende Anpassung des AIG vorgeschlagen. Es ist neu ausdrücklich festzulegen, dass das neue Schengen-Datenschutzgesetz vom 28. September 2018 (SDGS) auf die Datenverarbeitung der Daten des Visa-Informationssystems (VIS), des Einreise- und Ausreisesystems (EES) und des Schengen-Informationssystems (SIS) durch den Nachrichtendienst des Bundes (NDB) Anwendung findet. Diese Änderungen sollten beim Inkrafttreten des revidierten Datenschutzgesetzes aufgehoben werden.

Was ist bisher geschehen?

  • Am 12. September 2018 verabschiedete die EU die Verordnung (EU) 2018/1240.
  • Diese Verordnung stellt eine Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands dar und wurde der Schweiz am 7. September 2018 vorzeitig notifiziert.
  • Der Bundesrat hat am 10. Oktober 2018 die Übernahme dieses Schengen-Rechtsaktes unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Parlaments gutgeheissen.
  • Vom 13. Februar 2019 bis 20. Mai 2019 fand die Vernehmlassung statt (Medienmitteilung).
  • Am 6. März 2020 hat der Bundesrat die Botschaft zur Übernahme und Umsetzung der ETIAS-Verordnung gutgeheissen (Medienmitteilung).
  • Am 25. September 2020 hat die Bundesversammlung dem Bundesbeschluss zur Genehmigung und Umsetzung des ETIAS zugestimmt (Schlussabstimmungstext).
  • Am 14. Januar 2021 ist die Referendumsfrist unbenutzt verstrichen.
  • Mit der Mitteilung der Erfüllung der verfassungsrechtlichen Voraussetzungen (Ratifikation) ist der Notenaustausch zur Übernahme der ETIAS-Verordnung am 15. Januar 2021 in Kraft getreten. Anwendbar wird er allerdings erst auf den Zeitpunkt, den die Europäische Kommission für die Inbetriebnahme des Systems festlegen wird («go-live», im Moment Dezember 2022).

Dokumentation

Ergebnisse

Botschaft

Botschaft und Entwurf

Letzte Änderung 15.01.2021

Zum Seitenanfang