Verordnungsänderung (VVWAL) zur kurzfristigen Festhaltung und zur finanziellen Unterstützung von kantonalen Ausreisezentren durch den Bund
Am 1. Juni 2024 in Kraft getreten
Worum geht es?
Am 16. Dezember 2022 verabschiedete das Parlament eine Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG).
Die Gesetzesänderung sieht vor, dass der Bund diejenigen Grenzkantone während eines befristeten Zeitraums finanziell unterstützen kann, die bei einer ausserordentlich hohen Zahl von illegalen Grenzübertritten sowie von Personenkontrollen kantonale Ausreisezentren (temporäre Unterkünfte) zur Unterbringung von Ausländerinnen und Ausländern betreiben, wenn diese gestützt auf ein Rückübernahmeabkommen an einen Nachbarstaat rückübergeben werden können. Zudem wurde eine gesetzliche Grundlage für die kurzfristige Festhaltung in einem solchen Ausreisezentrum geschaffen.
Die Umsetzung dieser Änderungen erfordert Ausführungsbestimmungen in der Verordnung über den Vollzug der Weg- und Ausweisung sowie der Landesverweisung von ausländischen Personen (VVWAL). Bei einer kurzfristigen Festhaltung in einem kantonalen Ausreisezentrum soll ein vertraglich vereinbarter Pauschalbetrag von höchstens 100 Franken pro Tag ausgerichtet werden können. Zudem soll präzisiert werden, wann eine ausserordentlich hohe Zahl von illegalen Grenzübertritten vorliegt.
Was ist bisher geschehen?
- Am 21. Juni 2023 hat der Bundesrat das Vernehmlassungsverfahren eröffnet. Die Vernehmlassung dauert bis am 12. Oktober 2023 (Medienmitteilung).
- Am 1. Mai 2024 hat der Bundesrat die Verordnungsänderung verabschiedet und auf den 1. Juni 2024 in Kraft gesetzt (Medienmitteilung).
Dokumentation
Vernehmlassung
Vernehmlassungsverfahren
21. Juni 2023 bis 12. Oktober 2023
Verabschiedung
Neue Bestimmungen
-
Verordnung über den Vollzug der Weg- und Ausweisung sowie der Landesverweisung von ausländischen Personen (VVWAL)
(AS 2024 222, am 1. Juni 2024 in Kraft getreten)
Letzte Änderung 01.06.2024